Dies ist eine Diskussion zu GmbH Insolvenz innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| GmbH Insolvenz Folgender Fall.... Eine mit rund 500.000,00 € überschuldete und zahlungsunfähige GmbH (Bank als alleiniger Gläubiger) muss Insolvenz anmelden. Die GmbH hat einen Geschäftsführer (A), der gleichzeitig Gesellschafter ist und noch zwei "stille" Gesellschafter (B + C), welche keinerlei Befugnis oder Mitspracherecht in der Geschäftsführung haben. Gesellschafter C (Sohn von A) hat keine Stammeinlage getätigt, sondern bekam die Anteile (30 %) von seinem Vater, dem Geschäftsführer, als Schenkung übertragen. Sprich der Vater hat 30 % von seinen Anteilen abgegeben. Im Laufe der Jahre wurden von Gesellschafter C Privatentnahmen in Höhe von 18.500 € (KFZ Kauf, welches nicht mehr vorhanden ist) getätigt. Diese Entnahmen wurden vom Steuerberater als "Gesellschafterdarlehen" auf einem "Gesellschafterverrechnungskonto" verbucht. Ein "Darlehensvertrag" besteht jedoch nicht. Wie sieht es nun im Insolvenzfall aus ? Gibt es die Möglichkeit das Gesellschafter C quasi von einer Rückzahlung befreit werden kann ? Ich bedanken mich im voraus für eure Antworten ! Liebe Grüße...... Sunflower :-) Geändert von Sunflower35 (20.11.2010 um 13:43 Uhr). |
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| AW: GmbH Insolvenz Zitat:
Eigentlich ist mir ja klar das der Insolvenzverwalter das Darlehen zurückfordert. Ich habe mich nur gefragt ob es nicht doch irgendeine Möglichkeit gäbe wo auf Rückzahlung verzichtet würde. Hätte der GF diesen KFZ Kauf z.b. als Schenkung auslegen können ? |
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