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Gläubiger selbst insolvent

Dies ist eine Diskussion zu Gläubiger selbst insolvent innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 18:34
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Gläubiger selbst insolvent

Hallo,

mal angenommen ein Schuldner S hat 30.000 EUR Schulden bei Gläubiger G.
S hat die Eidesstattliche Versicherung abgegeben, kann also momentan nicht bezahlen.
Nun ist G selbst insolvent geworden und hat im Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung beantragt.

Was ist mit den Schulden, wenn S während oder nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder solvent wird?

In welchen Gesetzen ist hierzu etwas geregelt?

Vielen Dank!
Max
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 19:27
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AW: Gläubiger selbst insolvent

Könntest du die Frage bitte präziser stellen?

Geht es darum, ob G einen späten und unverhofften Geldeingang
seitens S mit "jemandem teilen" muß?

Oder geht es um die Frage, ob die Restschuldbefreiung für G
auch die Forderung von G gegenüber S aufhebt?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 19:51
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AW: Gläubiger selbst insolvent

Hallo onkelotto,

danke für die schnelle Antwort!

Mich interessiert vor allem, ob die Restschuldbefreiung für G
auch die Forderung von G gegenüber S aufheben würde.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 20:19
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AW: Gläubiger selbst insolvent

Ich wüsste nicht, warum eine Rechtschuldbefreiung von G eine
(betitelte) Forderung gegenüber S aufheben sollte - das scheint
mir nicht plausibel zu sein.

Im würde denken das ein vollstreckbarer Titel sogar zur Insolvenzmasse
gehört und u.U. verkauft werden kann oder dieser Titel an die Gläubiger
von G abgetreten werden muß.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 01:20
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AW: Gläubiger selbst insolvent

Welche Gesetze und Vorschriften kämen hier zur Anwendung? Würde mich hierzu gerne einlesen.
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