Dies ist eine Diskussion zu Gesamtvollstreckungsverfahren vs. Insolvenzverfahren innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Gesamtvollstreckungsverfahren vs. Insolvenzverfahren wo ist der Unterschied zwischen dem Gesamtvollstreckungsverfahren und dem Insolvenzverfahren? Oder anders: Wo ist der Unterschied zwischen dem Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren und dem Insolvenzverwalter? Meine Interpretation: Die Gesamtvollstreckung kann Bestandteil des Insolvenzverfahrens sein. Im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung, bei dem ein inidividueller Gläubiger gegen einen Schuldner vorgeht und nicht das ganze Vermögen erfasst wird, werden bei der Gesamtvollstreckung sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche aller Gläubiger gegen den Schuldner anteilig befriedigt. Fraglich bleibt dabei welcher Vermögenswert denn bei einer Einzelzwangsvollstreckung erfasst wird, wenn nicht das ganze Vermögen? |
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| AW: Gesamtvollstreckungsverfahren vs. Insolvenzverfahren DICKES MISSVERSTÄNDNIS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Einzelzwangsvollstreckung bedeutet, dass ein EINZELNER Gläubiger (oder viele einzelne unabhängig voneinander) gegen den Schuldner vollstrecken. Gesamtvollstreckung = Insolvenzverfahren, d.h. in einem gemeinsamen Verfahren werden die gesamten Ansprüche aller Gläubiger gleichzeitig geltend gemacht! Der Unterschied liegt also darin begründet, ob jeder für sich vollstreckt oder alle gemeinsam in einem Verfahren. Vollstreckt wird dabei aber immer in das gesamte Vermögen der Schuldners (soweit vorhanden!)! |
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