Dies ist eine Diskussion zu Gerichtskosten für Nachlassinsolvenz - wer zahlt? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Gerichtskosten für Nachlassinsolvenz - wer zahlt? Ein Antrag auf Nachlassinsolvenz wurde wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen, die Erben konnten durch die Einrede der Dürftigkeit ihre Haftung beschränken. Der Kostenvorschuss zum Antrag auf die Nachlassinsolvenz wurde von einem Mitglied der Erbengemeinschaft geleistet. Einige Zeit später kommt eine Rechnung an den Antragsteller über Gerichts- und Gutachterkosten. Nach meiner Auffassung ist es so, dass die Gerichtskosten zu den Massekosten gehören und da der Nachlass überschuldet ist, diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden müssen. Liege ich richtig? |
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