Dies ist eine Diskussion zu gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - was wenn dann arbeitslos? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - was wenn dann arbeitslos? Am 20.01., als er noch in Arbeit war, wurde der Insolvenzantrag bzw. der Antrag auf einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Mit seinem Gehalt würden 100% der Schulden innerhalb von 3 Jahren getilgt werden. Heute hat er den Beschluss des Gerichts bekommen, dass der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde. Was passiert nun, wenn er bis zum 01.06. keinen neuen Job findet und Arbeitslosengeld bekommt bzw. weniger verdient, so dass er diese hohe Abzahlung nicht mehr leisten kann? Muß er dies dem Gericht melden? Werden neue Raten berechnet? Muß er sich an die zuständige Schuldnerberatung wenden? Müssen die etwas tun? DANKE! |
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