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Garantie / Widerspruch nach Insolvenz

Dies ist eine Diskussion zu Garantie / Widerspruch nach Insolvenz innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 28.01.2010, 13:05
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Garantie / Widerspruch nach Insolvenz

Nehmen wir mal an jemand hat im Sommer bei einem großen Versandhaus einen Trockner auf Raten gekauft.

Dieser Trockner ist nun, innerhalb des ersten halben Jahres defekt.

Das Versandhaus ist jedoch in der Zwischenzeit insolvent. Und will keine Garantie übernehmen.

Nun schuldet diese Person dem Versandhaus noch Raten in der Höhe des Trockners.

Die Person nimmt dann das gesetzliche Widerrufsrecht in Anspruch da die Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.

Da ja kein Geld mehr von der insolventen Firma zu bekommen ist, beabsichtigt die Person den Betrag von den offenen Raten einzuhalten.

Darf die Person das oder muss Sie sich ggf. an den Insovenzverwalter wenden?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 14:04
V.I.P.
 
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AW: Garantie / Widerspruch nach Insolvenz

Formalie vorne weg:
Der Käufer kann zu diesem Zeitpunkt keinen Widerruf erklären,
sondern bestenfalls den Rücktritt.

Desweiteren sollte man Garantien und Sachmängelhaftung unterscheiden.
U.U. kann man Garantien direkt über den (MARKEN-)Hersteller der Ware abwickeln
-es sei den es handelt sich um die "Hausmarke" des Verkäufers.

Der nächste Punkt ist, ober der Verkäufer selbst den Kredit/Ratenzahlung
gewährt hat oder ein Dritter ( Partnerbank/Hausbank ).
Aller Wahrscheinlichkeit nach, war es ein Dritter womit die Raten dann
diesem Dritten geschuldet sind, was formal betrachtet regelmäßig einen
eigenständigen Kreditvertrag darstellt.

Das weitere muß das Insolvenzverfahren bringen.
Allerdings darf die Forderung aus dem Rücktritt nicht höher bewertet werden,
als die jedes anderen Gläubigers.

Prognose: In der Regel muß der Käufer seine Raten zahlen und erhält
- wenn überhaupt - nur einen geringen Teil seiner Forderung vom Insolvenzverwalter zurück.

Die Insolvenz eins Verkäufers geht im Zweifel mit dem persönlichen
Pechs des Käufes einher.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 17:11
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AW: Garantie / Widerspruch nach Insolvenz

Hallo,

ok, also es handelt sich um ein Gerät der Hausmarke des Versandhauses.

Und der Ratenkredit ist ein "Einkaufskonto" es tritt nie ein anderer Name auf als das des Versandhauses. Die Raten werden auch an das Konto des Versandhauses gezahlt (das gleiche Konto wie im Impressun des Versandhauses) daher gehe ich mal davon aus, dass es sich um keine andere Bank handelt.

Grüße Iris
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