Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Sachen- und Insolvenzrecht: Verfügung innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Frage zum Sachen- und Insolvenzrecht: Verfügung Das Sachen- und erst recht das Insolvenzrecht sind leider absolutes Neuland für mich. Daher hab ich grad meine Probleme mit folgendem Fall: A hat seine Segelyacht an B zur Sicherheit übereignet, dann lässt A durch C den Motor austauschen (es war mit B vereinbart, dass A Reparaturen durchfüren lässt). C bleibt Eigentümer des Motors (Eigentumsvorbehalt und kein wesentlicher Bestandteil). Dann wird über das Vermögen des A das Insolvenzverfahren eröffnet, der Insolvenzverwalter überlässt die Yacht nach Vorlage des Sicherungsübereignungsvertrags gem. § 170 II InsO dem B zur Verwertung, der die Yacht durch ein Auktionshaus versteigern lässt. Dabei wissen weder B noch der Insolvenzverwalter vom Austausch des Motors und C weiß gar nichts von der Sicherungsübereignung, der Insolvenz und der Versteigerung. Gefragt ist der Anspruch des C gegen B auf Zahlung des Mehrerlöses (Wertsteigerung der Yacht wegen des ausgetauschten Motors). Nun bin ich gerade dabei zu prüfen, ob bzw. wann C das Eigentum am Motor verloren hat und an wen. Leider weiß ich nicht, auf welche Verfügung ich hier eingehen soll bzw. wer hier genau und über den Motor verfügt: der Insolvenzverwalter, als er die Yacht dem B zur Verwertung überlässt, der B selbst oder das Auktionshaus? Wie sieht es denn mit der Verfügungsbefugnis aus? Der Motor steht ja zu diesem Zeitpunkt noch im Eigentum des C. Ich bin leider total verwirrt und würde mich über jeden Denkanstoß freuen. |
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