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Forderung aus unerlaubter Handlung - wie anmelden?

Dies ist eine Diskussion zu Forderung aus unerlaubter Handlung - wie anmelden? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 11.04.2011, 09:40
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Question Forderung aus unerlaubter Handlung - wie anmelden?

Gegeben sei folgendes:

M hat gegen den Z einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Hintergrund ist die Rückforderung einer ohne Rechtsgrundlage geforderten Maklercourtage (§§ 2 und 5 WoVermRG). Außerdem hat der Z den M seinerzeit arglistig getäuscht, in dem er u. a. ein Referenzobjekt besichtigen ließ, zu dem tatsächlich kein Bezug des Bauherren bestand, sowie über den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit (Neubau) täuschte, da er seine selbst anzutretende Haftstrafe (als allein verantwortlicher Bauleiter) verschwieg und auch keine Vorsorge getroffen hatte, dass dieser Umstand nicht zu erheblichen Verzögerungen führte. Dahingehend würden noch nicht abgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen geführt.

Der M bekommt nun vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass über das Vermögen des Z das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Es stellt sich ihm nun die Frage, was er zu tun hat, damit der Z nicht die Restschuldbefreiung erhält hinsichtlich seiner Forderung. Wann und in welchem Umfang ist dies wem gegenüber darzulegen, dass eine unerlaubte Handlung vorliegt? Inwieweit findet dies Berücksichtigung, sofern ein strafrechtliches Verfahren noch nicht abgeschlossen ist?
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