Dies ist eine Diskussion zu Ford. d. Insoverw. aus Anfechtung bei Verwertung Drittsicherheit durch Gl. innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Ford. d. Insoverw. aus Anfechtung bei Verwertung Drittsicherheit durch Gl. ich zerbreche mir hier über folgenden SV den Kopf und drehe mich im Kreis. Ich hoffe Fachkundigere Kollegen können mir weiter helfen:[ ACHTUNG: Erscheint lange ist aber gut zu lesen ]Grundsätzlich: Bank (B) gewährt Schuldnerin (S) ein Darlehen. Gesichert ist dieses über eine Grundschuld auf dem Haus des Ehemannes (E). S wird insolvent. Nach längerer Zeit informiert B die S, dass sie zur Sicherung Ihrer Forderung beabsichtigt die Zwangsverwertung des Hauses einzuleiten wenn S keine andere Lösung vorschlagen kann. E bietet an, das Grundschuldkapital in Form eines Darlehens aufzunehmen und ratierlich an die B zurück zu zahlen. Die B ist einverstanden, Ehepaar E & S verliert das Haus nicht. Alle sind (vergleichsweise) zufrieden. Nun kommt der Insolvenzverwalter der S, I. I freut sich über die Regelung und macht einen Betrag x aus Anfechtung geltend. Er weiß von dem Deal zwischen B, E und S und macht geltend, dass er Betrag x zu bekommen hätte, sich aber auch mit ca. 50% zufrieden gäbe. Die bisherigen Bearbeiter des SV stellten diese Konstellation nie in Frage. Nun bin ich aber da... Frage: Auf welcher Grundlage versucht der I hier x EUR gegen den E geltend zu machen? Die Grundschuld ist m.E. eine Drittsicherheit:
![]() Bitte helft mir, wenn ihr eine Ahnung habt, was ich hier nicht verstehe. ![]() Vielen Dank bereits im Voraus!! |
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| AW: Ford. d. Insoverw. aus Anfechtung bei Verwertung Drittsicherheit durch Gl. Hi Potatoefritz (geiler Name ;-) ), vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte das ganze im Vorfeld durchgerechnet. Und die paar Prozent kamen beim besten Willen nicht hin. Weiterhin wäre dies doch auch nur DANN eine Möglichkeit, wenn es sich bei der dinglichen Sicherheit um ein Haus im Eigentum gerade des Schuldners selbst handeln würde, oder? Bei einer Drittsicherheit, wie im obigen Beispiel, kommt die Absonderung m.E. gerade nicht in Betracht, da das Grundstück/Gebäude gerade nicht zur insolvenzmasse gehört. War aber auch mein erster Ansatz. Zwischenzeitlich hat sich mir das Problem (nicht ohne die freundliche Hilfe Dritter) erschlossen: - E hat im Vorfeld der Insolvenz diverse Zahlungen von S erhalten, die der I so nciht stehen lassen konnte. Mit den von mir gemachten Angaben (welche dummerweise auch meinen Kentnissstand zum Zeitpunkt des Verfassens darstetllen) war die Frage also nicht zu beantworten. Entschuldigt bitte... Danke dennoch an alle, die sich mit mir den Kopf zerbrochen haben :-) LG Miru Wir befinden unds hier also im Angfechtungsrecht. |
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| absonderung, aussonderung, drittsicherheit, insolvenzrecht |
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