Dies ist eine Diskussion zu Folgen in der PI innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Folgen in der PI Person A geht 2009 in Privatinsolvenz und befindet sich mittlerweile in der Wohlverhaltensphase. Unterdessen macht er sich mit einem Internet-Versandhandel selbständig. Einzelgesellschaft, keine GmbH o.ä. Er versendet Waren und besteht auf Vorkasse. Nun kann er aber nicht liefern. Ein Kunde, der bestellt und bezahlt hat, tritt vom Verkauf zurück und will sein Geld wiederhaben. A ist die Erstattung des Geldes nicht möglich. Der Kunde schickt einen Mahnbescheid. Welche Auswirkungen hat dieser Mahnbescheid in Hinblick auf die Restschuldbefreiung der PI? In unserer Runde sind die Meinungen unterschiedlich, von "hat keine Auswirkungen auf die Restschuldbefreiung" bis hin zu "es kippt die ganze PI". Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte. LG Albertville |
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| AW: Folgen in der PI Also ich habe verschiedene AG-Entscheidungen und eine LG-Entscheidung gefunden, die aussagen, dass neue Schulden die Restschuldbefreiung nicht gefährden. Aber ich habe keine höchsrichterliche Rechtsprechung gefunden. Ich hoffe, ich konnte trotzdem helfen.
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| AW: Folgen in der PI Kuck mal, er ist nicht so dumm wie die Leute, die er um sein Geld gebracht hat... ![]() Zitat:
Ich glaube nicht, dass nach einer Verurteilung die PI durchgeht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Folgen in der PI Warum nicht? § 290 InsO ist abschließend. Und von Betrug steht da nichts. Es kann wieder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet werden und dann würde es erstmal keine Restschuldbefreiung mehr geben.
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