Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Folgen der Anfechtung nach § 134 I InsO?

Dies ist eine Diskussion zu Folgen der Anfechtung nach § 134 I InsO? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 21:45
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 21
Keine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, meatlink hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Folgen der Anfechtung nach § 134 I InsO?

Begünstigter B erhält vom Freund F eine unentgeltliche Leistung in Höhe von 10 000 Euro.

Zwei Jahre später meldet F Insolvenz an, weil er zwischenzeitlich mittellos geworden ist und dem einen Gläubiger G just 10 000 Euro schuldet. Der Insolvenzverwalter erklärt deshalb dem B die Anfechtung nach § 134 I InsO.

Fragen: Ist B, der das Geld auf dem Sparbuch liegen hat, das gesamte Geld jetzt los, oder hat er (nach § 144 I InsO?) auch einen Anspruch an die Insolvenzmasse, so daß er sich das Geldgeschenk mit dem G teilt?

Muss er diesen Anspruch anmelden, oder geschieht dies quasi automatisch?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 11:11
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 121
Keine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, stauffi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Folgen der Anfechtung nach § 134 I InsO?

B kann seine Forderung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des A zur Tabelle anmelden. Da muss B aktiv werden, es passiert nicht automatisch.
__________________
Read more, learn more, change the globe
- NAS -
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
134, anfechtung, insolvenz

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
§201 nach erledigtem Vergleich im INSO Insolvenzrecht 24.08.2011 21:34
Anfechtung nach §129 Inso Insolvenzrecht 03.10.2010 16:40
Steuergutchaben im Inso mit nicht Inso Ehemann Insolvenzrecht 20.09.2009 14:45
WEG als Gläubiger und neue NKAbrechnung nach Inso-eröfnung Insolvenzrecht 07.05.2009 14:52
Anfechtung nach §119 I 1.Alt? Zivilrecht - Examensvorbereitung 04.04.2006 16:35





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Insolvenzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN