Dies ist eine Diskussion zu Firmeninsolvenz, GmbH, Treuhandvertrag (harte nuss;)) innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Firmeninsolvenz, GmbH, Treuhandvertrag (harte nuss;)) Geschäftsführer der GmbH war die ersten 2 Jahre A, er wurde 2004 abberufen, allerdings fand eine Eintragung beim Handelsregister erst 2006 statt. In der Zwischenzeit bis heute waren verschiedene Personen Geschäftsführer. A und B leben in anderen Städten und haben vom Geschäftsbetrieb der GmbH keine oder kaum Informationen. Nun stellt sich im Zuge einer Steuerschätzung des Finanzamts heraus, dass die ordnungsgemäße Buchhaltung der GmbH nur für die ersten drei Jahre durchgeführt wurde. Das Finanzamt hat ein Strafgeld in Höhe von 5tsd Euro und eine Steuerschätzung in Höhe von 14tsd Euro vorgenommen. A und B fallen aus allen Wolken und informieren sich beim Handelsregister, Steuerberater etc. Es stellt sich heraus, dass die GmbH wohl zahlungsunfähig ist. Die Geschäftsanteile sind aufgebraucht und auch ein Gewerbebetrieb hat in den letzten Jahren nur noch sporadisch stattgefunden. Desweiteren wurden die Geschäftsanteile, die A und B treuhänderisch für C halten im ersten Geschäftsjahr jeweils nur zur Hälfte auf das Konto der GmbH eingezahlt. A und B möchten die Firma nun auflösen (es besteht bereits ein Antrag des Finanzamtes auf Auflösung wegen Vermögenslosigkeit) oder Insolvenz anmelden. C möchte dass A und B ihre Geschäftsanteile (welche ja nicht einmal vollständig erbracht wurden) an einen Geschäftsfreund von C veräußern. A und B möchten "einfach nur raus" und wollen jeglichen Haftungsansprüchen gegen sie vorbeugen. Frage: Inwiefern könnten sich A und B strafbar gemacht haben? Wie können sie ihr "Ziel" am besten erreichen? |
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