Dies ist eine Diskussion zu Finanzamt splittet Guthaben und behält Geld für sich!!???? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Finanzamt splittet Guthaben und behält Geld für sich!!???? mal angenommen das Insolvenzverfahren von A. wurde am 27.11.2007 eröffnet und am 19.05.2009 ohne Schlußverteilung aufgehoben und A. befände sich nun in der Wohlverhaltensphase. Nun hätte A. für 2009 eine Einkommensteuererklärung gemacht und hätte zu viele Steuern bezahlt. Darf das Finanzamt den auszubezahlenden Betrag splitten und die Summe bis zum 19.05.2009 an den Insolvenzverwalter überweisen. Die restliche Summe bis zum 31.12. 2009 will das Finanzamt für sich behalten, mit der Begründung einer Forderung aus 2002 ????? Eigentlich müsste doch alles mit in der Insolvenzmasse sein. Oder etwa nicht? Nach 11.2007 wären keinerlei Steuerschulden aufgetreten.Im Gegenteil es würde eben ein Guthaben bestehen. Müsste das Finanzamt nicht die gesamte Summe an A. ausbezahlen? oder anders gefragt : kann jemand §95 und 96 InsO gemäß §226 Abgabenordnung(AO) i.V.m.§387ff BGB mal ins verständliche Deutsch übersetzen? Geändert von binda (24.04.2010 um 15:32 Uhr). |
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| AW: Finanzamt splittet Guthaben und behält Geld für sich!!???? Danke für die Antwort. Dass das FA die Summe aufgerechnet hat, habe ich verstanden. Aber die Steuerschuld aus 2002 ist doch auch mit in der Inso Masse mit drin und die Frage war, ob das FA das darf. Oder mir ist nicht klar was es genau bedeutet , dass das Verfahren beendet wurde!? Was heißt: wieder die volle Verfügungsgewalt über sein "Vermögen" erhalten. Müssen nicht auch jetzt noch alle Gläubiger gleich gehalten werden ? Wird nicht so das FA bevorzugt? Und was ist mit der Restschuldbefreiung? Das Problem ist, das Insoverwalter auch nicht immer hilfreich sind. Und Gesetzestexte nicht immer leicht verständlich sind. Sorry,für die vielen Fragen, aber auf dem Gebiet kenn ich mich anscheinend sehr schlecht aus. |
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