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Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein

Dies ist eine Diskussion zu Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 02:41
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Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein

Mal angenommen Person A leiht ihrem Exfreund 500€ bar ohne Schuldschein. Person A ermahnt per SMS und Emails zur Rückzahlung. Der Exfreund verspricht per Email die besagte Summe zurückzuzahlen. Nehmen wir mal an er reagiert jetzt auf keine SMS und Email mehr. Kann Person A ihm eine schriftliche Mahnung per Einschreiben mit Rückschein schicken? Und wären die Emails eine "Schuldbekenntnis" und damit ein Beweis?

vivien
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Alt 21.02.2010, 10:00
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AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein

Der Gläubiger kann des gerichtliche Mahnverfahren anstreben, vorher wäre eine schriftliche Mahnung sinnvoll.

Ob eine Mail als Beweis reicht, weiß ich nicht, ich halte das für ein wenig dünn. Eine Zeugenaussage wäre wesentlich besser. Möglich wäre auch ein(e) Bekannte(r), dem der Schuldner oder der Gläubiger in der Vergangenheit von dem Kredit erzählt hat. Ob der Zeuge dann vor Gericht glaubhaft aussagt, ist wieder eine andere Sache.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 18:15
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AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Zeugen gibt es, einmal die Mutter von Person A sowie die Eltern von dem Exfreund wussten auch davon, allerdings nicht um wieviel Geld es sich genau handelt. Angenommen der Exfreund ist noch minderjährig und hat das Geld zum Zurückzahlen nicht zur Verfügung, kann man da die Eltern belangen?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 19:53
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AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein

Zitat:
Zitat von vivien67
Angenommen der Exfreund ist noch minderjährig und hat das Geld zum Zurückzahlen nicht zur Verfügung, kann man da die Eltern belangen?
Nein, natürlich nicht. Bei einem minderjährigen Exfreund ist auch zu beachten, dass der Darlehensvertrag ohne Zustimmung der Eltern schwebend unwirksam ist und, wenn er endgültig unwirksam ist, das Geld nur nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB herausverlangt werden kann. Dabei ist dann zu prüfen, ob der Exfreund nicht entreichert ist, weil er das Geld bereits verbraucht hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 16:52
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AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein

Person A hat dem Exfreund das Geld nicht mit einmal geliehen, sondern hat mehrere Waren für ihn gekauft, da er damals nicht genügend Geld hatte, die dann am Ende einen Gesamtpreis von 500€ aufwiesen. Für den Kauf der einzelnen Waren (z.B. Elektronikartikel) hat Person A Überweisungsbeläge, die Rechnungen hat der Exfreund. Allerdings hat er viele Waren nicht mehr.
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Alt 24.02.2010, 17:00
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AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein

Zitat:
Zitat von vivien67
Allerdings hat er viele Waren nicht mehr.
Dann dürfte Entreicherung eingetreten sein.
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Alt 26.02.2010, 18:17
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AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein

Zitat:
Zitat von Clown
Dann dürfte Entreicherung eingetreten sein.
Und was bedeutet das für Person A ?
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