Dies ist eine Diskussion zu Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein innerhalb des Forums Insolvenzrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein vivien |
| |||
| AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein Der Gläubiger kann des gerichtliche Mahnverfahren anstreben, vorher wäre eine schriftliche Mahnung sinnvoll. Ob eine Mail als Beweis reicht, weiß ich nicht, ich halte das für ein wenig dünn. Eine Zeugenaussage wäre wesentlich besser. Möglich wäre auch ein(e) Bekannte(r), dem der Schuldner oder der Gläubiger in der Vergangenheit von dem Kredit erzählt hat. Ob der Zeuge dann vor Gericht glaubhaft aussagt, ist wieder eine andere Sache.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Zeugen gibt es, einmal die Mutter von Person A sowie die Eltern von dem Exfreund wussten auch davon, allerdings nicht um wieviel Geld es sich genau handelt. Angenommen der Exfreund ist noch minderjährig und hat das Geld zum Zurückzahlen nicht zur Verfügung, kann man da die Eltern belangen? |
| |||
| AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein Zitat:
|
| |||
| AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein Person A hat dem Exfreund das Geld nicht mit einmal geliehen, sondern hat mehrere Waren für ihn gekauft, da er damals nicht genügend Geld hatte, die dann am Ende einen Gesamtpreis von 500 aufwiesen. Für den Kauf der einzelnen Waren (z.B. Elektronikartikel) hat Person A Überweisungsbeläge, die Rechnungen hat der Exfreund. Allerdings hat er viele Waren nicht mehr. |
| |||
| AW: Exfreund Geld geliehen ohne Schuldschein Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Geld zurückzahlen ohne was geliehen zu haben | Bürgerliches Recht allgemein | 21.06.2008 09:13 |
| Geld ohne Schuldschein geliehen, SMS + chat-log als Beweis? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 08.09.2007 13:37 |
| Geld geliehen, Schuldschein vorhanden | Bürgerliches Recht allgemein | 04.12.2006 23:01 |
| der klassiker! Geld geliehen ohne Schuldschein | Bürgerliches Recht allgemein | 15.11.2005 15:07 |
| privat geld geliehen, aber schuldschein | Bürgerliches Recht allgemein | 21.12.2004 17:23 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios