Dies ist eine Diskussion zu Eidesstattliche Versicherung abwenden, wenn Insolvenz bereits beantragt? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Eidesstattliche Versicherung abwenden, wenn Insolvenz bereits beantragt? Ein Gläubiger besteht nun auf eine eidesstattliche Versicherung von Herr X. Diese wurde beim Gerichtsvollzieher aber schon vor dem Antrag im Januar beantragt. Der Gerichtsvollzieher war schon in der Wohnung des Herrn X, wo dieser zur Untermiete wohnt und hat aufgenommen, dass keine Vermögensgegenstände vorliegen. Der Gerichtsvollzieher weiß auch, dass es einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt. Muß diese eidesstattliche Versicherung noch sein, obwohl schon die Insolvenz beantragt wurde? Herr X hat große Angst, dass er Arbeitgeber das mitbekommt, denn dieser muss ja angegeben werden. Seinen Job wäre er dann los. Kann man das noch abwenden? Danke! |
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