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Berechnung v pfändbarem Einkommen mit Entgeltumwandlung

Dies ist eine Diskussion zu Berechnung v pfändbarem Einkommen mit Entgeltumwandlung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 22.10.2010, 11:00
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Berechnung v pfändbarem Einkommen mit Entgeltumwandlung

Ich brauche dringend Hilfe in einem Fall:

Schuldner befindet sich in Wohlverhaltesphase seit 2 Jahren.
Vor 2 Monaten schloss er eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung ab.

Bruttogehalt vorher 2691 Euro
Bruttogehalt nach Gehaltsumwandlung 2641 Euro + 50 auch Direktversicherung

Laut BAG, Urteil vom 30.07.2008 , 10 AZR 459/07 darf das pfändbare EInkommen durch die Gehaltsumwandlung nicht verringert werden.

Der Schuldner rechnet daher, wie vorher, die 2641 + 50 Euro zum pfändbaren Einkommen.

Nun schreibt der Treuhänder (bzw. die Anwaltsgehilfn) das der Schulner 2691 + 50 Euro zum pfändbaren Einkommen zählen lassen soll.

Auf welche Rechtsgrundlage könnte die gute Frau sich stützen?

Meiner Meinung nach entbehrt das jeglicher Rechtsgrundlage.

Wie wird eine Pfändung mit Entgeltumwandlung in der Wohlverhaltesphase korrekt berechnet?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 12:19
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AW: Berechnung v pfändbarem Einkommen mit Entgeltumwandlung

Wenn die 50 Euro aber bei der Lohnpfändung so behandelt werden als wäre sie nicht umgewandelt worden, dann ist es nicht zum Nachteil der Glaubiger sondern sogar zum Vorteil für die Gläubiger.

Geht man nämlich dann von den 2691 Euro aus kommt am Ende sogar ein höherer Pfändungsberag dabei heraus da durch die Entgeltumwandlung weniger Lohnsteuer und weniger SV Beiträge vom Lohn abgezogen werden.

Der Schuldner bezahlt daher, durch die Entgeltumwandlung und die insolvenzrechtliche Behandlung der Entgeltumwandlung als "nicht geschehen", einen höheren Pfändungsbetrag an die Schuldner als vor Entgeltumwandlung.

Die Frage war hier: Dürfen die 50 Euro nochmal addiert werden?

Das Urteil sagt ja nur aus das die Entgeltumwandlung aus insovenzrechtlicher Sicht, das Einkommen nicht mindern darf. Und das tut es nicht. Es verbleibt bei den 2691 Euro.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 17:48
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AW: Berechnung v pfändbarem Einkommen mit Entgeltumwandlung

Das Problem ist, dass der Treuhänder aber nicht von 2.691 Euro ausgeht sondern von 2.691 + 50 Euro.

Nun wurde dem Schuldner geschrieben, dass er die Berechnung zu akzeptieren hätte. Andernfalls würde er die Pfändung über den Arbeitgeber laufen lassen.

Der Treuhänder nötigt somit den Schuldner.

Zahl, obwoh du im Unrecht bist, oder ich melde deine Insolvenz deinem Arbeitgeber.
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