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Behinderung und private Insolvenz

Dies ist eine Diskussion zu Behinderung und private Insolvenz innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 10.07.2011, 12:16
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Behinderung und private Insolvenz

Folgender Fall.
Ein von Geburt an behinderter Mensch bekommt nach erneuter Krebserkrankung eine zu kleine Rente und da keine Familie mehr, muss diese Frau auf der erlaubten Basis hinzu verdienen.
Hat sie immer getan und das ohne sich zu verschulden.

Als ihr Partner starb, musste sie ihre Heimat verlassen, weil das Leben dort zu teuer und hat ein Arbeitsangebot im Fernen Brandenburg angenommen.
Nach kurzer Zeit saß sie ohne Geld, Arbeit und ohne Möbel, die man auf ein Lager geworfen hat, inmitten einer noch immer vorhandenen Stasistruktur und konnte sich nur mit juristischer Hilfe befreien und regelrecht flüchten.
Ein weiteres Jobangebot brauchte sie in eine Stadt im hohen Norden.
Eine Zeitlang ging alles gut, dann nahm für die gebürtige Oberbayerin die soziale Isolation zu.
Eines Tages kam sie zurück zur Wohnung, die, da eine hohe Kriminalität herrschte, man abgebrannt hatte. Es wurde ein brennender Lappen durch eine Katzenklappe geworfen und sie hatte alles verloren.
Die zuständige Hausverwaltung hatte jede Schuld so lange von sich gewiesen, bis sie in eine Insolvenz gegangen ist... also nicht mehr zu holen und besagte Frau landete mit Behinderung als Obdachlose auf der Straße und erkrankte erneut.
Sie konnte das nicht mehr auffangen und hat sich- sehr früh- um Hilfe an eine Beratung gewandt, die so überlaufen, dass man sie abgewiesen hatte.
Dann war eine Insolvenz nicht mehr abzuwenden, eine nicht hohe Summe, aber aufgrund zu weniger Einnahmen nicht zahlbar.
Zumal noch nicht mal selbst verursacht, sondern von Geschäftsführer des verstorbenen Lebenspartners, der, als Frau schon lange ausgezogen war, versuchte die damals gemeinsame Firma zu retten, sie aber in den Sand setzte, sich ins Ausland absetzte und Frau für die Schulden herhalten musste, ohne überhaupt davon zu wissen.
Es wurde ein geringer Betrag von seiten der Treuhänderin gefordert, die sehr nett und hilfreich ist, aber gegen das Gericht nicht anzukommen scheint.
Denn dem war diese Summe zu gering.
Frau sollte über Monate eine höhere Rückzahlung leisten, aber zeitglich Quittungen des Mehrbedarfs, der aufgrund Erkrankung durchaus vorhanden, sammeln. Was sie nicht konnte, da kein Geld mehr zum leben.
Es wurden Gutachten über Gutachten gestellt, von Caritas und anderen Instanzen, die diesen Mehrbedarf
begründeten- Aus dem 4 Wochen zahlen und sammeln wurden 4 Monate und als die Frau eine Möglichkeit sah, in ihre Heimat zu rück zu gehen und damit die Obdachlosigkeit zu beenden, hat sie das getan und endlich eine kleine, bezahlbare Wohnung gefunden.
Ohne Möbel, ohne Öl für den Winter haust sie nun dort, denn erneut kann sich das Insolvenzgereicht nicht mal äußern.
Als sie in die Heimat zurück ging, wurde ihr mitgeteilt, dass ihr (trotz Obdachlosigkeit) nicht gelungen ist, ausreichend den Mehrbedarf zu begründen.
Bis heute steht im raum: Zahlen Sie erst mal und sammeln Quittungen und belege, wobei man da ja auch erst zahlen muss, um einen beleg zu bekommen.

Nachdem zwei heimatliche Beratungsstellen sie mit der Begründung abgelehnt haben, dass das damalige Gutachten mehr als aussagekräftig ist und man es auch nicht anders verfassen kann, als , wie dort zu bitten, einer weiteren Erkrankung und erneuten Überschuldung vorzubeugen, und den Betrag zu senken, denn es sei nicht möglich, von Nichts Belege zu sammeln.
Man sagte ihr, das der Verdacht näher liege, das aufgrund des Alters und der Erkrankung bei Gericht die Befürchtung im raume stehe, nach Ende der Insolvenz kein Geld mehr zu erhalten und man es deshalb abwimmele.

Auch als sich ab Juli die Pfändungsfreigrenze erhöhte, traf das nicht auf sie zu. Ihr wurde erneut mitgeteilt, sie solle Quittungen sammeln.. was sie nicht kann.
Nicht jeder hat eine große Familie oder einen spentablen Chef- und Frau hat keine Lust mehr, ihren Radius noch weiter einzuschränken und zu hungern oder die restliche Lebenszeit mit solchen unrealistischen Fantasien zu vergeuden.
Denn Behindert und nicht behinderte Menschen über einen Kamm zu schweren, ist wie das einliefern in einer Klinik, mit der jede Erkrankung, von Kopfweh bis Krebs mit Aspirin behandelt wird und Frau kommt sich nur noch ver.... vor.
Kann man sich irgendwo jeden solche Handlungen beschweren, denn gerade dieses Gericht neigt generell dazu, eigene Gesetze zu basteln und in leere Taschen zu greifen.

Frau braucht Hilfe
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Alt 11.07.2011, 19:42
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AW: Behinderung und private Insolvenz

Ich glaub ich versteh das Problem nicht ganz. Wenn sie nichts verdient, dann muss sie doch auch nichts abführen. Durch einen Stundungsantrag, werden die Kosten des Verfahrens vom Staat übernommen.
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