Dies ist eine Diskussion zu BAusparvertrag privatinsolvenz innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| BAusparvertrag privatinsolvenz Ich benötige eine Hilfe : Und zwar . Mein Vater hat vor ein paar Jahren einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen in Höhe von 20000 € Diese wurde von Anfang an gestundet! Ich bezahle in einen Bausparvertrag (20000€) ein der dann bei Zuteilung den Kredit von meinen Vater ablöst. Der Bausparvertrag läuft auch mich! Der Bausparvertrag ist an die Bank abgedrehten Jetzt meine Frage : Wenn ich in die Privatinsolvenz gehe kann der Insolvenzverwalter den Bausparvertrag verwerten ( Pfänden )? Oder bleibt dieses Bestehen? Kann ich diesen Bausparvertrag auf meinen Vater überschreiben? ober bekomme ich dort Ärger ? Ich würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen würdet . Ich möchte in der Sache meinen Vater nicht mit reinziehen ! Danke im Voraus Mfg |
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| AW: BAusparvertrag privatinsolvenz Wenn die Forderung aus dem Bausparvertrag wirksam an die Bank, bei welcher die dritte Person den Kredit aufgenommen hatte, abgetreten ist, dann kommt da der Insoverwalter nicht ran. Sobald der InsoSchuldner eine Forderung nicht mehr gelten machen kann (ich unterstelle jetzt einfach mal, dass das so ist), dann kann der Verwalter das in der Regel auch nicht. Auf die Person umschreiben lassen, würde ich sein lassen, da dieses Rechtsgeschäft durch den Verwalter angefochten werden könnte, da keine Gegenleistung für die Umschreibung vorlag. Ich seh da grade kein Problem, aber ich schaue morgen nochmal nach.
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| AW: BAusparvertrag privatinsolvenz Also, ich muss mich teilweise korrigieren. Wann wurde denn der Bausparvertrag abgetreten? Falls der Vertrag innerhalb von 4 JAhren vor Insolvenzantragstellung abgetreten wurde (und da zählt denke ich mal das Eingangsschreiben beim Versicherer) und keine Gegenforderung (gegenüber der Bank oder dem Dritten) bestand, so kann der Insoverwalter das Rechtsgeschäft anfechten. Ich denke er müsste es dann bei der Bank anfechten. Damit dürfte dann die Forderung der Bank gegen den Dritten wieder aufleben. Also entweder warten mit der Antragsstellung oder aber es ist schön länger als 4 JAhre her. P.S. Natürlich könnte es auch nicht angefochten werden, wenn der Schuldner eine Gegenleistung "im gleichen Wert" erhalten hätte. Auto, irgendein Recht etc.
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