Dies ist eine Diskussion zu Bank wendet sich jetzt an den 2.Kreditnehmer innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Bank wendet sich jetzt an den 2.Kreditnehmer Banken und Kreditinstitute machen die Vergabe eines Darlehens an Unternehmer häufig davon abhängig, dass die Ehefrau und die Kinder eine Bürgschaft übernehmen, also für die Rückzahlung des Darlehens einstehen. Dabei ist häufig schon bei der Bürgschaftsvereinbarung vollkommen offensichtlich, dass die Ehefrau und/oder die Kinder bei einem Ausfall des Ehemannes finanziell zur Rückzahlung des Darlehens gar nicht in der Lage sind. Eine ganze Reihe von Gerichten hat deshalb derartige Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit als nichtig erkannt. Soweit so gut. Hier meine Fragen: 1. Macht es einen Unterschied bezüglich der Sittenwidrig, ob Unternehmer oder Privatperson? 2. Wie sieht es aus, wenn die Ehefrau der 2. Kreditnehmer ist statt Bürge. Aktuell beschäftigt mich folgende Situation: Ehemann ist seit 4 jahren in der WVP. Jetzt wendet sich die Bank an die Ehefrau, weil sie als 2. Kreditnehmerin unterschrieben hat. Ehefrau soll den Kredit zurück zahlen. Meine Frage: Was kann die Ehefrau tun ? Danke für die Antworten schon mal im voraus. Baldacci |
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| AW: Bank wendet sich jetzt an den 2.Kreditnehmer 1) Sittenwidrig ist eine Bürgschaft demnach, weil der Bürge ggf. aufgrund seiner finanziellen Lage schon vor Zeichnung der Bürgschaftserklärung als Bürge ungeeignet war. An Bürgen werden üblicherweise die gleichen Voraussetzungen gestellt, die auch für den Kreditnehmer gelten. 2) Die Bank wird sich ohnehin zuerst an den Zahlungspflichtigen und - falls fruchtlos- an den/die nächsten Zahlungsfähigen halten - ob Banken bei der Beitreibung da Unterschiede machen ist fraglich... 3) Wenn die Ehefrau zahlen kann: zahlen... |
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