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Auszahlung der Gehälter

Dies ist eine Diskussion zu Auszahlung der Gehälter innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 18.02.2011, 13:55
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Post Auszahlung der Gehälter

Arbeitnehmer wurde am 12.01.2011 zum 28.02.2011 unwideruflich vom Arbeitgeber/Insolvenzverwalter gekündigt. Letzter Arbeitstag war der 14.12.2010. Der Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der 01.02.2011. Arbeitnehmer hat Post vom Insolvenzverwalter bekommen, es stehe ihm das Insolvenzgeld(Lohn) vom Dezember2010 und Januar2010 zu.

Frage: Da Arbeitnehmer zum 28.02.2011 gekündigt wurde und sich zum 01.03.2011 Arbeitssuchend gemeldet hat, stehe ihm der Lohn für Februar auch nicht zu?

Danke im Vorraus.
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Alt 20.02.2011, 17:10
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AW: Auszahlung der Gehälter

Das Gehalt für den Februar wären Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO. Falls die Masse ausreicht, muss der Insoverwalter diese Verbindlichkeiten vorrangig (nach den Verfahrenskosten (Gericht/Verwaltervergütung) aber vor den Tabellengläubigern) ausgleichen.
Darauf achten, ob Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde. Dies ist unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu erfahren. Falls MU angezeigt wurde, sinken natürlich die Chancen das volle Februargehalt zu kriegen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 07:28
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AW: Auszahlung der Gehälter

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Stichworte
gehalt, insolvenzgeld, insolvenzverfahren, insolvenzverwalter

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