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Aussonderung oder Masseforderung

Dies ist eine Diskussion zu Aussonderung oder Masseforderung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 29.12.2010, 21:36
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Aussonderung oder Masseforderung

Hallo Zusammen,
bin Student und habe einen Übungs-Fall bei dem ich etwas Hilfe gut gebrauchen könnte.
Der Sachverhalt stellt sich folgt dar:

Firma A-GmbH meldet Insolvenz an.
Die A-GmbH hatte vorher Auftrag von Stadt C bekommen etwas zu bauen.
A bezog von Lieferanten-Firma B Teil dafür.
B wollte von A eine Sicherheit haben für die Lieferung.
Somit trat A ihre Vergütung-Forderung die sie gegen die Stadt C hat an B ab.
Die Stadt C zahlte sodann 30.000 Euro an B.
Der Insoverwalter von A will nun von B die 30.000 Euro zurück und sagt im Zeitpunkt des Sicherungsübereignungsvertrages sei A bereits zahlungsunfähig gewesen und B wusste dies.
Der Insoverwalter von A schließt mit B nun Prozessvergleich ab.
Darin verpflichtet sich B 3 mal 10.000 Euro zu zahlen.
Die 1.Rate wird jedoch nur gezahlt, danach nix mehr und B stellt auch Insolvenzantrag.
Der Verwalter von A sagt dass Firma B über ihren Inso.Verwalter das restliche Geld zurückzahlen muss und verlangt Aussonderung.

Meine Hauptfrage ist nun, ob auf die ursprüngliche Verpflichtung (3 mal 10.000 Euro zu zahlen) zurückgegriffen werden kann oder eine Aussonderung möglich ist oder es sich um eine "normale" Insovenzforderung handelt.

Weiss nicht wirklich wie ich den Fall angehen soll.

Vielen Dank im voraus für Hilfe.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 14:17
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AW: Aussonderung oder Masseforderung

Meines Erachtens ist das eine ganz normale Insoforderung gem. § 38 InsO. Man hat zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung einen Anspruch gegen die B. Man hat ja kein Objekt in der Insolvenzmasse der B, das man herausfordern kann.
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