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Außergerichtlicher Vergleich bindend? Danach Klage möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Außergerichtlicher Vergleich bindend? Danach Klage möglich? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 02.07.2009, 11:14
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Außergerichtlicher Vergleich bindend? Danach Klage möglich?

Nehmen wir an, eine Bank behauptet, eine Forderung von 60.000 Euro gegen Herrn A zu haben, die aus einem Termingeschäft entstanden ist. Das Konto sei dadurch um diesen Betrag ins Minus gelaufen. Herr A hätte dieses Geld nicht und müßte Privatinsolvenz anmelden.

Die Abwicklung dieses Geschäftes durch die Bank war nach Meinung von Herrn A und auch nach Meinung eines Rechtsanwalts nicht rechtmäßig. Herr A hätte vielmehr eine Gegenforderung von 20.000 Euro.

Herr A bietet der Bank trotzdem, um ein Verfahren zu vermeiden, einen außergerichtlichen Vergleich an (z.B. eine einmalige Zahlung von 17.000 Euro).

Die Bank bietet daraufhin zwei Vergleichsvorschläge an:
1. 26.000 Euro bei monatlicher Ratenzahlung über 60 Monate.
2. 17.000 Euro sofort und 9.000 Euro bei monatlicher Ratenzahlung über 60 Monate.

Außerdem gäbe es eine Klausel „ Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“.
Eine weitere Klausel besagt, daß, falls eine Rate nicht fristgerecht eintrifft, sofort wieder die Gesamtsumme fällig ist.

Herr A hat nun die 26.000 Euro auf eine heutige Sofortzahlung von ca. 19.000 Euro abgezinst, weil ja die Zinsen für fünf Jahre Finanzierung abgezogen werden müssen. Diese ca. 19.000 Euro wollte er bei einer anderen Bank finanzieren, um die zweite der o.g. Klauseln zu umgehen. Dies wurde von der Bank abgelehnt. Sie pocht auf eine Schufaauskunft und auf jährliche Offenlegung der Einkünfte. Das ist zwar derzeit unproblematisch, da Herr A ja nichts außer seinem Gehalt hat. Problematisch würde es jedoch, falls Herr A in nächster Zeit seine Arbeit verlieren würde und dann seinen Ratenverpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte. Das sei aufgrund der derzeitigen Auftragslage nicht unwahrscheinlich. Dann wäre sofort wieder die Gesamtsumme fällig.

Folgende Fragen ergeben sich:
1. Aus welchen Gründen läßt sich die Bank nicht auf eine einmalige Sofortzahlung ein? Was hat sie für einen Vorteil dadurch?
2. Ist ein außergerichtlicher Vergleich bindend oder kann die Bank zu irgendeinem Zeitpunkt in den nächsten fünf Jahren oder danach eine Restforderung stellen bzw. dann den Restbetrag einklagen, auch wenn Herr A seinen Ratenverpflichtungen pünktlich nachkommt? Bisher gibt es offensichtlich keinen Präzedenzfall beim BGH. Das kann sich aber in den nächsten fünf Jahren ändern. Was dann?
3. Was muß in einem außergerichtlichen Vergleichs-Vertrag stehen, damit die Bank sicher keine Restforderung gegen Herrn A zu irgendeinem Zeitpunkt geltend machen kann?
4. Ist die Klausel „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ schädlich?
5. Kann Herr A im Umkehrschluß, sobald es einen Präzedenzfall gibt, vom Vergleich zurücktreten und ggfls.
die 20.000 Euro zzgl. der bereits bezahlten Raten einklagen.


Wie ist die Rechtslage?
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