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Aufrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Aufrechnung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 14.09.2010, 16:28
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Aufrechnung

Wenn eine GmbH in die Insolvenz geht welche u.a auch Gewerbe und Wohnräume vermietet hat und zwischen der GmbH und den Mietern eine Aufrechnungsvereinbarung über den Mietzins bestanden hat, wie würden sich diese Aufrechnungsverträge in der Insolvenz verhalten ?

Hätten diese weiter Bestand ?

mfg
cotton
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 16:32
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AW: Aufrechnung

Was soll denn der Inhalt der Aufrechnungsvereinbarung gewesen sein?
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 16:45
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AW: Aufrechnung

Die Mieter haben die unbenützbaren Mieträume Grundinstand gesetzt.
Darüber war eine Aufrechnungsvereinbarung zur Verrechnung mit der Miete geschlossen worden.

Der Mietzins entsprach dem örtlichen Mietspiegel und die Instandsetzungsarbeiten haben nach Prüfung auch einem Drittvergleich stand gehalten.
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