Dies ist eine Diskussion zu Arbeiten bei PI? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Arbeiten bei PI? In der Wohlverhaltensphase muss man sich ja um einen Job bemühen bzw. jegliche Arbeit annehmen, wie ist das dann in der Elternzeit? Man kann zwar das Baby in eine Krippe tun, aber die kostet ja dann auch wieder Geld. Und wenn die Elternzeit vorbei ist und das Kind regulär den Kiga besucht, aber das größere Kind in die Schule geht, aber nur bis 13 Uhr Schule hat. Muss man dann auch sich um Arbeit bemühen? |
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| AW: Arbeiten bei PI? Zitat:
oder andersrum formuliert: Wie drücke ich mich am Besten vor Arbeit, bzw. und Bemühen um Arbeit? Die Gläubiger werden bestimmt am Ball bleiben, vor allem wenn sich jemand partout beschenken lassen möchte? "Wenn ein Schuldner, der sich im privaten Insolvenzverfahren befindet, eine zumutbare Arbeit nicht annimmt ist es möglich daß das zuständige Gericht, das über die sogenannte Restschuldbefreiung entscheidet, diese nicht erteilt. Da der Schuldner verpflichtet ist jede zumutbare Arbeit anzunehmen um seine Verbindlichkeiten abzubauen. Das Landgericht in Kiel hat ein Arztattest nicht anerkannt weil ein Schuldner schwere Lasten nicht tragen konnte. Der Richter begründete die Ablehnung damit das es genug leichte Tätigkeiten gäbe die der Schuldner ausüben könne (Az: IX ZB 50/05)" (vergl. sozialleistungen 24.de). Lg.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Arbeiten bei PI? Es geht nicht darum ob man arbeiten will oder nicht, einfach nur um die Rechtsgrundlage wenn man in Elternzeit ist |
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| AW: Arbeiten bei PI? "Wer kein Arbeitnehmer ist, hat zunächst auch keine Anspruchsgrundlage für Arbeitnehmerrechte!" Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen. Andererseits: Die Elternzeit wurde vom Gesetzgeber nicht als Wohltat für die Eltern eingeführt, sondern da es dem Wohl des Kindes entspricht, dass die leiblichen Eltern sich selbst um das Kleinkind kümmern. Die Dreijahresfrist findet sich nicht nur im BEEG sondern beispelsweise auch im Unterhaltsrecht, wo der Mutter regelmäßig wenigstens drei Jahre nach der Geburt des Kindes nicht zugemutet wird, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder darf also sich nicht über die Entscheidung des Gesetzgebers hinwegsetzen und verlangen, dass die Elternzeit nicht in Anspruch genommen wird. Tipp: Ein Kind nach dem anderen zeugen, somit werden die Gläubiger sich neues einfallen lassen müssen!
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| AW: Arbeiten bei PI? Ich dachte das ist ein Forum, indem man sich neutral über Dinge informieren kann, ohne persönlich angegriffen zu werden. Nur weil hier, einige schuldenfrei sind und ein geregeltes Leben haben, müssen sie sich nicht über andere Leute lustig machen oder sie gleich beleidigen. Ich finde manche nehmen sich hier schon sehr wichtig, dabei sind es auch nur Menschen. Auch die die sich vielleicht verschuldet haben und dagegen was tun möchten, werden meistens über einen Kamm geschehrt. So was finde ich nicht menschenwürdig. *Daumennachunten* |
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| AW: Arbeiten bei PI? Zitat:
Wer dieses nicht möchte, geht zum Rechtsanwalt und lässt sich wertfrei beraten und/oder vertreten. Zitat:
Schuldenfrei zu sein, oder einen entsprechenden Gegenwert als Pfand zu bieten, ist die Grundlage der Motivation der Lebensbasis und eben nicht auf Kosten der Gemeinschaft. Das heißt, wenn dennoch jemand in diese Falle tappte hat er alles zu tun, um eben einen Konsens und guten Willen in persönliche Kraft zu stellen. Er hat eben nicht ein Charakterverständnis zu zeigen, seine verursachten Lasten auf die Schultern Dritter abzulegen! Zitat:
Ps. Ein Juraforum ist sicherlich kein Chatroom für Ver- oder Überschuldete, sondern zieht lediglich fiktive Fallsituationen in juristische Betrachtung. Zitat:
War wohl mit der Frage gemeint, um eben kein Arbeitsangebot annehmen zu müssen??? Zitat:
PS. Es kommen sicherlich auch noch andere Statements von Mitgliedern, aber eigentlich habe ich den ausschlaggebenden Tipp bereits kostenlos zur Verfügung gestellt! Gruß aus Bayern
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| AW: Arbeiten bei PI? Zitat:
@Mars17 solch einen unqualifizierten Schwachsinn behalte doch besser für dich; deine ganz persönlichen Ansichten sind schlicht dumm und unsachlich. Du solltest deine Unzufriedenheit überprüfen und ggf. behandeln lassen.
__________________ Es reicht nicht aus im Recht zu sein, man muss auch mit der Justiz rechnen |
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| AW: Arbeiten bei PI? Ich finde das, was Mars17 hier schreibt, absolut in Ordnung und kann mich dem nur anschließen!!! Ich selbst befinde mich im 5 Jahr der PI und zahle monatlich weit über 700,-- an meine Treuhänderin und darf mit ansehen, wie viele Schuldner sich durch 6 bzw. 7 Jahre mogeln bzw. schleichen, ohne etwas zu zahlen oder gar nur sehr wenig zahlen. Man schaue sich mal die Pfändungstabelle an! Wer zahlt denn am meisten von seinen Schulden zurück? Der ledige und kinderlose Mensch. Unter aller Voraussicht nach wird es das Verbraucherinsolvenzverfahren, wie wir es aktuell kennen, ohnehin so nicht mehr lange geben. Es ist ungerecht in jeder Beziehung, und Verheiratete mit Kindern haben die Möglichkeit, gar nichts an die Gläubiger zu zahlen. Das ist absolut nicht in Ordnung und unfair den Gläubigern gegenüber. Auch ich meine, dass man sich in diesem Forum auch mal die Meinung anderer anhören darf. Mars17 hat Beate83 nicht angegriffen. Und wenn man das liest, was Beate83 schreibt, dann bekommt man halt ganz leicht eine entsprechende Meinung. Danke für Eure Aufmerksamkeit. |
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| AW: Arbeiten bei PI? Zitat:
Im Ernst: eine Familie braucht natürlich mehr Geld für den Lebensunterhalt als ein Alleinstehender. Natürlich sollte das nicht dazu führen, dass die Mütter und Familien gar nicht mehr zahlen. Gibt es da nicht zumindest einen Fortpflanzungsstopp? Wäre anscheinend sinnvoll ![]() Zitat:
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| AW: Arbeiten bei PI? Der verfassungsgemäße Schutz der Familie wird leider zunehmend ausgenutzt, und das zu lasten der Kinderlosen. Natürlich braucht eine Familie mehr zum Leben als ein Alleinstehender, aber wenn jemand z.B. 20.000 EUR Schulden hat, braucht er kaum etwas über die PI zurückzahlen, wenn er ein Kind oder Ehepartner hat; ein Alleinstehender kann ordentlich blechen. Sorry, aber hier ist dringend eine Gesetzesänderung von Nöten. In der Tat werden hier nur fiktive Fälle "besprochen", aber die "gute" Beat fühlte sich ja angegriffen. |
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