Dies ist eine Diskussion zu Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände innerhalb des Forums Insolvenzrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Mit einem Mal mahnt der ehemalige Vermieter Person A an, da er seiner Meinung nach noch eine Kaltmiete für den Monat Mai bekommen würde. Obwohl der Vermieter mehrfach darauf hingewiesen wird, dass das überhaupt nicht rechtes sei, mahnt dieser erneut schriftlich die angeblich ausstehende Miete an und fordert die Zahlung bis zum 20. des aktuellen Monats. In dem Schreiben wird die Kündigung der Wohnung nicht erwähnt. Gleichzeitig sendet der Vermieter eine Kopie des Schreibens an den Insolvenzverwalter von Person A. Der Insolvenzverwalter seinerseits fordert Person A schriftlich auf, die Miete unverzüglich aber bis spätestens zum 10. des Monats anzuweisen. Eine eventuelle Stellungnahme von Person A wird nicht eingefordert. Lediglich die sofortige Zahlung angeordnet und die Übermittlung eines Zahlungsbelegs wird angeordnet. Fragen: Ist dem Vermieter vorzuwerfen, dass er sich die Privatinsolvenz von Person A zu Nutze macht, um widerrechtlich Geld zu bekommen? Wenn ja, was kann Person A dagegen tun, außer sich gegen die Zahlungsaufforderung zur wehr zu setzen? Ist das Vorgehen des Insolvenzverwalters korrekt? Kann der ohne Stellungnahme die Zahlung des Betrages fordern und diese zudem noch 10 Tage in der Frist vorverlegen? Der Insolvenzverwalter weiss schließlich auch, dass Person A gar nicht mehr Mieter dieser Wohnung ist. |
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Da offensichtlich nur die Miete für einen Monat angefordert wird, stellt sich für mich die Frage, ob A tatsächlich die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten hat. Das sollte A evtl. noch einmal prüfen. Im Übrigen sollte A auch nocheinmal überlegen, ob er die Wohnung auch pünklich geräumt hat. Ansonsten frage ich mich, warum sich der IV hier überhaupt "einmischt". Das würde allenfalls dann Sinn machen, wenn die Miete für Mai eine Masseverbindlichkeit darstellen würde oder wenn der IV eine Kautionsrückzahlung für die Masse erwartet und befürchtet, dass A diese Rückzahlung verküzrt indem er die Miete für Mai nicht zahlt. Dass der Vermieter den IV informiert hat, ist diesem im Übrigen nicht vorzuwerfen. Insbesondere wenn wie oben geschildert Masseverbindlichkeiten oder die Auszahlung der Kaution im Raum stehen, macht es auch Sinn den IV zu informieren. |
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Nicht wenn dann. Ordentliche und akzeptierte Kündigung, weit vor der den einzuhaltenden Fristen. Zudem kommt, dass die Wohnung vorfristig bereits übergeben wurde, da bereits ein neues Mietverhältnis bestand. Keine Mietkauftion oder ähnliches. |
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Zitat:
Zitat:
Wann wurde Insolvenzverfahren eröffnet? Wann ist dem Vermieter die evtl. Erklärung des IV nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO zugegangen? Bitte zudem die Miete für Mai noch mit Jahresangabe konkretisieren. |
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Nach Kenntnis der Daten frage ich mich jetzt erst recht, warum sich der IV da reinhängt. Wenn es keine Kaution gibt und der IV bei der Info an den Vermieter zugleich die Erklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgegeben hat (wovon im Regelfall ausgegangen werden kann) und mithin im Jahr 2012 mit Sicherheit keine Masseverbindlichkeiten mehr drohen. Einen Grund dafür scheint es nicht zu geben, da dies nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren steht. |
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Ist es noch irgendwie relevant, dass der IV in seinem Schreiben an A darauf hinweist, dass bei nicht nachkommen die Versagung der Restschuldbefreiung droht? |
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Mir kommt der gesamte Sachverhalt etwas spanisch vor. Wenn man davon ausgeht, dass Person A in einem solchen Fall rechtlicher Laie ist fühlt er sich doch durch die Schreiben des ehemaligen Vermieters in Verbindung mit der drohenden Aufforderung seines IV dazu gezwungen, den Forderungen nachzukommen. Und das, obwohl die Forderung ganz offensichtlich widerrechtlich ist. Wenn jeder auf diese Weise Druck auf Personen wie A ausübt, ist es natürlich leicht, derartige Personen um Geld zu erleichtern. Die Frage ist, trifft einen IV in einem solchen Fall eine Mitschuld, bzw. kann man einen IV für soetwas belangen, da es ja ganz offensichtlich überhaupt nicht seine Aufgabe ist, den "Zwangsvollstrecker" für derartige Belange zu spielen. Hat der IV nicht, wenn er sich schon einmischt, eine Pflicht gegenüber dem Schuldner, zunächst einmal die Situation zu klären? |
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Zitat:
Im Allgemeinen herrscht die Vorstellung, dass ein Insolvenzschuldner keine neuen Schulden machen darf, weil sonst die Versagung der RSB droht. Dies ist sogar in den Köpfen so manches Insolvenzsachbearbeiters verankert. Dies ist jedoch nicht korrekt. Die InsO sieht keinen Versagungstatbestand für das aktuell laufende Insolvenzverfahren vor, wenn der Insolvenzschuldner im laufenden Insolvenzverfahren neue Schulden macht, die in keiner Weise mit dem laufenden Insolvenzverfahren im Zusammenhang stehen. Das sind halt neue Schulden, die der Insolvenzschuldner halt bedienen muss. Kann er dies nicht, dann kann er für diese neuen Schulden erstmal kein Insolvenzverfahren mit RSB einleiten. Vielmehr müsste er wegen § 290 Abs. 1 Ziffer 3 InsO mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung und Erteilung der RSB 10 Jahre gerechnet ab Erteilung oder Versagung der RSB nach §§ 296, 297 InsO in dem 1. Insolvenzverfahren warten. Würde in dem 1. Insolvenzverfahren die RSB nach § 290 InsO versagt oder kann sie aufgrund Einstellung mangels Masse nicht erlangt werden, dann muss nach der Rechtssprechung eine Wartefrist von 3 Jahren gewahrt werden. Aber lange Rede kurzer Sinn, im geschilderten Fall gibt es für das laufende Insolvenzverfahren keine Gefahr für die Versagung der RSB. Zitat:
Misslich ist natürlich, dass es nicht stimmt, dass neue Schulden zu einer Versagung der RSB im laufenden Verfahren führen und sich der eine oder andere Schuldner evtl. davon beeindrucken lässt. Ob hier eine Haftung des IV in Betracht kommt, könnte man diskutieren. Dabei wird aber mit Sicherheit ins Gewicht fallen, wie das Schreiben des IV formuliert ist. Insbesondere ob dem Text nur ein (vorsichtiger) Hinweis auf mögliche Folgen entnommen werden kann oder ob dort eindeutig steht, dass die RSB versagt wird, wenn eine Zahlung nicht erfolgt. Im vorliegenden Fall besteht jedoch keine Haftung, da bereits kein Schaden entstanden ist. Die Forderung wurde ja nicht bezahlt. |
| |||
| AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände Erstmal vielen lieben Dank für diese sehr ausführliche Antwort. Insgesamt sehe ich das doch dann richtig, dass das Verlangen des IV die Schuld schnellstmöglich (terminiert) zu begleichen UND noch einen Nachweis an den IV zu senden, gelinde gesagt, völliger Blödsinn sind? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Angebliche Löcher | Internetrecht | 04.08.2012 17:25 |
| Angebliche AU | Arbeitsrecht | 28.06.2011 08:44 |
| Angebliche Ruhestörung | Mietrecht | 18.02.2008 13:20 |
| Zahlungsrückstände | Mietrecht | 12.01.2007 11:09 |
| angebliche kratzer auf dvd | Kaufrecht / Leasingrecht | 18.06.2006 04:09 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios