Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Dies ist eine Diskussion zu Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände innerhalb des Forums Insolvenzrecht

Like Tree3Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 08:07
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Alter: 35
Beiträge: 124
Keine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Person A befindet sich in der Privatinsolvenz. Die Person kündigt die bestehende Wohnung ordnungsgemäß zum Ablauf des Monats April. Die Kündigung wird vom Vermieter schriftlich bestätigt. Person A meldet sich sowohl bei seiner Stadt als auch bei Insolvenverwalter und zuständigem Amtsgericht schriftlich um.

Mit einem Mal mahnt der ehemalige Vermieter Person A an, da er seiner Meinung nach noch eine Kaltmiete für den Monat Mai bekommen würde. Obwohl der Vermieter mehrfach darauf hingewiesen wird, dass das überhaupt nicht rechtes sei, mahnt dieser erneut schriftlich die angeblich ausstehende Miete an und fordert die Zahlung bis zum 20. des aktuellen Monats. In dem Schreiben wird die Kündigung der Wohnung nicht erwähnt. Gleichzeitig sendet der Vermieter eine Kopie des Schreibens an den Insolvenzverwalter von Person A.

Der Insolvenzverwalter seinerseits fordert Person A schriftlich auf, die Miete unverzüglich aber bis spätestens zum 10. des Monats anzuweisen. Eine eventuelle Stellungnahme von Person A wird nicht eingefordert. Lediglich die sofortige Zahlung angeordnet und die Übermittlung eines Zahlungsbelegs wird angeordnet.

Fragen:
Ist dem Vermieter vorzuwerfen, dass er sich die Privatinsolvenz von Person A zu Nutze macht, um widerrechtlich Geld zu bekommen? Wenn ja, was kann Person A dagegen tun, außer sich gegen die Zahlungsaufforderung zur wehr zu setzen?

Ist das Vorgehen des Insolvenzverwalters korrekt? Kann der ohne Stellungnahme die Zahlung des Betrages fordern und diese zudem noch 10 Tage in der Frist vorverlegen? Der Insolvenzverwalter weiss schließlich auch, dass Person A gar nicht mehr Mieter dieser Wohnung ist.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 09:38
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 141
100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Da offensichtlich nur die Miete für einen Monat angefordert wird, stellt sich für mich die Frage, ob A tatsächlich die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten hat. Das sollte A evtl. noch einmal prüfen. Im Übrigen sollte A auch nocheinmal überlegen, ob er die Wohnung auch pünklich geräumt hat.

Ansonsten frage ich mich, warum sich der IV hier überhaupt "einmischt". Das würde allenfalls dann Sinn machen, wenn die Miete für Mai eine Masseverbindlichkeit darstellen würde oder wenn der IV eine Kautionsrückzahlung für die Masse erwartet und befürchtet, dass A diese Rückzahlung verküzrt indem er die Miete für Mai nicht zahlt.

Dass der Vermieter den IV informiert hat, ist diesem im Übrigen nicht vorzuwerfen. Insbesondere wenn wie oben geschildert Masseverbindlichkeiten oder die Auszahlung der Kaution im Raum stehen, macht es auch Sinn den IV zu informieren.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 09:54
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Alter: 35
Beiträge: 124
Keine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Nicht wenn dann.

Ordentliche und akzeptierte Kündigung, weit vor der den einzuhaltenden Fristen. Zudem kommt, dass die Wohnung vorfristig bereits übergeben wurde, da bereits ein neues Mietverhältnis bestand.

Keine Mietkauftion oder ähnliches.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 10:10
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 141
100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Zitat:
Zitat von Datenbock
Ordentliche und akzeptierte Kündigung, weit vor der den einzuhaltenden Fristen.
Soll das jetzt heißen, dass A nicht nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten hat sondern z.B. bereits 5 Monate vor angestrebter Beendigung des Mietvertrages gekündigt hat und diese Kündigung dem Vermieter zugegangen ist?

Zitat:
Zitat von Datenbock
Keine Mietkauftion oder ähnliches.
Wird mit "oder ähnliches" auf die evtl. Masseverbindlichkeiten angespielt? Wenn ja, bitte mal zusätzliche Infos:

Wann wurde Insolvenzverfahren eröffnet?
Wann ist dem Vermieter die evtl. Erklärung des IV nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO zugegangen?
Bitte zudem die Miete für Mai noch mit Jahresangabe konkretisieren.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 10:19
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Alter: 35
Beiträge: 124
Keine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Zitat:
Zitat von eidechse Beitrag anzeigen
Soll das jetzt heißen, dass A nicht nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten hat sondern z.B. bereits 5 Monate vor angestrebter Beendigung des Mietvertrages gekündigt hat und diese Kündigung dem Vermieter zugegangen ist?
Genau so. Wobei 4 statt 5 Monate. Und eben auch schriftlich durch den Vermieter das Ende der Mietzeit zum 30.04.12 bestätigt wurde.

Zitat:
Zitat von eidechse Beitrag anzeigen
Wird mit "oder ähnliches" auf die evtl. Masseverbindlichkeiten angespielt? Wenn ja, bitte mal zusätzliche Infos:

Wann wurde Insolvenzverfahren eröffnet?
Wann ist dem Vermieter die evtl. Erklärung des IV nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO zugegangen?
Bitte zudem die Miete für Mai noch mit Jahresangabe konkretisieren.
  1. Eröffnung 04/2010
  2. Direkt nach Eröffnung des Verfahrens wurde der Vermieter über die Inso durch den IV informiert
  3. Aktuelles Jahr 2012
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 14:33
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 141
100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Nach Kenntnis der Daten frage ich mich jetzt erst recht, warum sich der IV da reinhängt. Wenn es keine Kaution gibt und der IV bei der Info an den Vermieter zugleich die Erklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgegeben hat (wovon im Regelfall ausgegangen werden kann) und mithin im Jahr 2012 mit Sicherheit keine Masseverbindlichkeiten mehr drohen. Einen Grund dafür scheint es nicht zu geben, da dies nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren steht.
Datenbock likes this.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 15:00
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Alter: 35
Beiträge: 124
Keine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Ist es noch irgendwie relevant, dass der IV in seinem Schreiben an A darauf hinweist, dass bei nicht nachkommen die Versagung der Restschuldbefreiung droht?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 12.09.2012, 15:06
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Alter: 35
Beiträge: 124
Keine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Mir kommt der gesamte Sachverhalt etwas spanisch vor. Wenn man davon ausgeht, dass Person A in einem solchen Fall rechtlicher Laie ist fühlt er sich doch durch die Schreiben des ehemaligen Vermieters in Verbindung mit der drohenden Aufforderung seines IV dazu gezwungen, den Forderungen nachzukommen.

Und das, obwohl die Forderung ganz offensichtlich widerrechtlich ist. Wenn jeder auf diese Weise Druck auf Personen wie A ausübt, ist es natürlich leicht, derartige Personen um Geld zu erleichtern.

Die Frage ist, trifft einen IV in einem solchen Fall eine Mitschuld, bzw. kann man einen IV für soetwas belangen, da es ja ganz offensichtlich überhaupt nicht seine Aufgabe ist, den "Zwangsvollstrecker" für derartige Belange zu spielen.

Hat der IV nicht, wenn er sich schon einmischt, eine Pflicht gegenüber dem Schuldner, zunächst einmal die Situation zu klären?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 13.09.2012, 12:20
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 141
100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (141 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Zitat:
Zitat von Datenbock
Ist es noch irgendwie relevant, dass der IV in seinem Schreiben an A darauf hinweist, dass bei nicht nachkommen die Versagung der Restschuldbefreiung droht?
Ach so, daher weht der Wind.

Im Allgemeinen herrscht die Vorstellung, dass ein Insolvenzschuldner keine neuen Schulden machen darf, weil sonst die Versagung der RSB droht. Dies ist sogar in den Köpfen so manches Insolvenzsachbearbeiters verankert.

Dies ist jedoch nicht korrekt. Die InsO sieht keinen Versagungstatbestand für das aktuell laufende Insolvenzverfahren vor, wenn der Insolvenzschuldner im laufenden Insolvenzverfahren neue Schulden macht, die in keiner Weise mit dem laufenden Insolvenzverfahren im Zusammenhang stehen. Das sind halt neue Schulden, die der Insolvenzschuldner halt bedienen muss. Kann er dies nicht, dann kann er für diese neuen Schulden erstmal kein Insolvenzverfahren mit RSB einleiten. Vielmehr müsste er wegen § 290 Abs. 1 Ziffer 3 InsO mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung und Erteilung der RSB 10 Jahre gerechnet ab Erteilung oder Versagung der RSB nach §§ 296, 297 InsO in dem 1. Insolvenzverfahren warten. Würde in dem 1. Insolvenzverfahren die RSB nach § 290 InsO versagt oder kann sie aufgrund Einstellung mangels Masse nicht erlangt werden, dann muss nach der Rechtssprechung eine Wartefrist von 3 Jahren gewahrt werden.

Aber lange Rede kurzer Sinn, im geschilderten Fall gibt es für das laufende Insolvenzverfahren keine Gefahr für die Versagung der RSB.

Zitat:
Zitat von Datenbock
Die Frage ist, trifft einen IV in einem solchen Fall eine Mitschuld, bzw. kann man einen IV für soetwas belangen, da es ja ganz offensichtlich überhaupt nicht seine Aufgabe ist, den "Zwangsvollstrecker" für derartige Belange zu spielen.
Hier sollte zunächst einmal ganz ruhig gesehen werden, was der IV eigentlich mit seinem Hinweis (auch wenn er falsch ist) bezweckt. Geht es - wie oben dargestellt - davon aus, dass dem Insolvenzschuldner bei neuen Schulden die Versagung der RSB drohen kann, dann will er den Schuldner erstmal darauf hinweisen und will ihm sozusagen was gutes tun, damit er sich "richtig" verhalten kann und nicht die Versagung der RSB riskiert. Im Prinzip will er also gar nichts schlimmes vom Schuldner.

Misslich ist natürlich, dass es nicht stimmt, dass neue Schulden zu einer Versagung der RSB im laufenden Verfahren führen und sich der eine oder andere Schuldner evtl. davon beeindrucken lässt. Ob hier eine Haftung des IV in Betracht kommt, könnte man diskutieren. Dabei wird aber mit Sicherheit ins Gewicht fallen, wie das Schreiben des IV formuliert ist. Insbesondere ob dem Text nur ein (vorsichtiger) Hinweis auf mögliche Folgen entnommen werden kann oder ob dort eindeutig steht, dass die RSB versagt wird, wenn eine Zahlung nicht erfolgt. Im vorliegenden Fall besteht jedoch keine Haftung, da bereits kein Schaden entstanden ist. Die Forderung wurde ja nicht bezahlt.
moriarty and Datenbock like this.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 13.09.2012, 12:39
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Alter: 35
Beiträge: 124
Keine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Datenbock hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Angeblicher Gäubiger meldet angebliche Zahlungsrückstände

Erstmal vielen lieben Dank für diese sehr ausführliche Antwort.

Insgesamt sehe ich das doch dann richtig, dass das Verlangen des IV die Schuld schnellstmöglich (terminiert) zu begleichen UND noch einen Nachweis an den IV zu senden, gelinde gesagt, völliger Blödsinn sind?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Angebliche Löcher Internetrecht 04.08.2012 17:25
Angebliche AU Arbeitsrecht 28.06.2011 08:44
Angebliche Ruhestörung Mietrecht 18.02.2008 13:20
Zahlungsrückstände Mietrecht 12.01.2007 11:09
angebliche kratzer auf dvd Kaufrecht / Leasingrecht 18.06.2006 04:09





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Insolvenzrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios