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An Insolvenzantrag "anhängen"

Dies ist eine Diskussion zu An Insolvenzantrag "anhängen" innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 12.08.2010, 15:58
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An Insolvenzantrag "anhängen"

Hallo liebe Diskutierer,

folgende Situation:

Firma XY GmbH hat seit April keine Gehälter mehr bezahlt. Nun hat eine Krankenkasse Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Vorläufiger Insolvenzverwalter wurde gestellt.

Jetzt könnten ja die Mitarbeiter Insolvenzgeld beim AA beantragen. Jedoch hat der ehemalige Geschäftsführer der GmbH bereits angedeutet, dass er die offene Forderung der Krankenkasse begleichen wird, sodass der Antrag auf Insolvenzeröffnung zurückgezogen wird.

Jetzt meine Frage:

Ist es möglich, dass die Mitarbeiter der Firma sich an diesen Antrag "anhängen", sodass dieser nicht nur mit Begleichung der Forderung gegenüber der KK wieder verschwindet, sondern auch die Forderungen der Mitarbeiter mit in den Antrag kommen?

Viel Spaß beim diskutieren und danke für die Hilfe.

Teemaenchen
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 11:37
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AW: An Insolvenzantrag "anhängen"

Ja, das ist klar das es nur diese zwei Möglichkeiten gibt.

Aber:

InsG kann zwar beantragt werden, wird aber nicht "durchgehen", da ja noch keine Insolvenz eröffnet wird. Und mit der Angabe des ehemaligen GF, dass die Forderung der KK bezahlt wird, sodass diese den Antrag zurücknimmt, wird die InsG-Stelle auch keinen Vorschuss genehmigen (wäre ja auch nicht sinnvoll, da man diesen ja dann wieder zurückzahlen muss).

Somit bleibt weiterhin die Frage, wie es Mitarbeiter anstellen können, damit dieser Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stehen bleibt.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 12:58
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AW: An Insolvenzantrag "anhängen"

Die Kosten für den InsO Antrag müssten dann aber die Mitarbeiter tragen. Außerdem, sollte die Insolvenz mangels Masse abgelehnt werden, bleiben die Mitarbeiter auf den Kosten sitzen. Ist ja auch nicht gerade zu verachten.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 19:04
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AW: An Insolvenzantrag "anhängen"

XY GmbH hat seit April keine Gehälter mehr bezahlt

Der Einstieg liegt in einer Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der GmbH und ist seit 2008 durch Inkrafttreten des MoMIG durch den § 15a InsO einheitlich geregelt.

§15a InsO

Zahlungsunfähigkeit
__________________
Eine Paranoide Persönlichkeitsstörung äußert sich unter anderem durch Überempfindlichkeit, die durch Rechthaberei und Streitsucht kompensiert wird.

PS: Ich habe nicht immer Recht......
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