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Abmeldung/ Neuanmeldung Einzelfirma

Dies ist eine Diskussion zu Abmeldung/ Neuanmeldung Einzelfirma innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2009, 16:38
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Abmeldung/ Neuanmeldung Einzelfirma

Man nehme an, Ehefrau A hat ein Restaurant und Schulden in Höhe von z.B. 100.000 € angehäuft.

Könnte die A nun Insolvenz beantragen und das Restaurant von deren Ehemann geführt werden ?

Oder müsste man das Gewerbe abmelden und das Restaurant an den Ehemann abgeben und von diesem dann wieder anmelden ?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 08:55
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AW: Abmeldung/ Neuanmeldung Einzelfirma

Vermutlich muss die Konzession auf den Ehemann umgeschrieben werden, da A die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 09:57
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AW: Abmeldung/ Neuanmeldung Einzelfirma

um jetzt mal den wirtschaftlichen (nicht juristischen) Aspekt zu betrachten. (Quasi eine Antwort ausser Konkurrenz)

Wenn A die Frau von dem "Ehemann" ist und das Restaurant mit 100.000€ vor die Wand gefahren hat, stellt sich mir die Frage ob der Ehemann dieses Geschäft besser führen kann?

Hätte er nicht während der Zeit, die A dieses Restaurant geführt hat eingreifen können um das Aufhäufen der Schulden zu verhindern?

Es scheint mir so, dass mit aller Gewalt eine "Geschäftsidee" durchgesetzt werden will wobei schon ein Versuch gescheitert ist! Warum nochmal soviel Geld verlieren?
__________________
Alles nach bestem Wissen und Gewissen.

Sollte euch der Beitrag geholfen haben bewertet Ihn doch bitte mit der kleinen Waage oben rechts!

StudentBBL
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  #4 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 10:33
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AW: Abmeldung/ Neuanmeldung Einzelfirma

Danke für die Antworten.

Zitat:
Zitat von potatoefritz
So einfach kann man das nicht beantworten.

1. Ist das Restaurant Eigentum oder gemietet?

Eigentum des Ehemannes

2. Resultieren die Schulden nur aus dem Betrieb des Restaurants?

Ja.

3. Sind dies nur Schulden von A ?

Ja.

4. Hat der Ehemann irgendwo gebürgt?

Für Bankschulden hat sich der Ehemann verbürgt.
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