Dies ist eine Diskussion zu § 19 InsO ab 2014 innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| § 19 InsO ab 2014 Ich beschäftige mich derzeit Studienbedingt mit der Insolvenz von Unternehmen und entsprechenden Haftungsfragen. Um letztere soll es aber nicht gehen, mir entstand bei Lesen des § 19 InsO nur eine Frage: Die Neuregelung in Absatz 2 ist ja eher eine Zwischenregelung bis 2014 und, wie ich das verstanden habe, durch die Finanzkrise motiviert. Gibt es Statistiken, wieviele Unternehmen durch die Regelung, dass die Fortführungsprognose entscheidet, nicht in der Insolvenz gelandet sind? Will sagen, ob diese Regelung eher gute oder eher schlechte Effekte hatte und ob es wirklich nötig ist, wieder zum alten System zurückzukehren? Trotz Wiederaufschwung bleibt die Gefahr einer Wiederholung der Krise ja ständig im Hintergrund, wenn man mal auf die wenig geänderten Geschäftspraktiken der Kapitalmärkte schaut. (Ich weiß nicht, ob hier überhaupt jemand was dazu sagen kann und möchte... ) |
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