Hallo Tom,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Also gehen wir davon aus, so wie du es bereits beschrieben hast, dass eine vertragliche
Gewährleistung vereinbart wurde.
Die eigentliche Frage lautet; verliert der Auftraggeber durch sein Insolvenzverfahren jegliche Gewährleistungsansprüche, die ihm aus alten Vertragsverhältnissen zustehen würden?
Beispiel:
Eine kleine Autowerkstatt kauft sich im Jahre 2010 eine neue Hebebühne und vereinbart eine vertragliche Gewährleistung von 24 Monaten nach Lieferung. Im März 2011 ist die Autowerkstatt gezwungen
Insolvenz anzumelden. Im Mai 2011 stellt die Autowerkstatt einen
Mangel an der Hebebühne fest, der eindeutig einen Gewährleistungsfall widerspiegelt. Die Werkstatt übersendet umgehend eine schriftliche Mängelrüge an den Auftragnehmer und bittet um zeitnahe Mängelbeseitigung. Um den Kunden vorerst zufrieden zu stellen, beseitigt der Auftragnehmer die Mängel.
Wäre der Auftragnehmer rein rechtlich dazu verpflichtet diese Mängel zu beheben?