
08.12.2011, 13:16
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| Junior Mitglied | | Registriert seit: Jan 2007
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| AW: Kreditauszahlung vor Auslieferung Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Ganz genauso.
Hier hat die B-Bank mit dem K einen Kreditvertrag, aus dem sich die jeweiligen Ansprüche ergeben. Dieser Vertrag wird von der Insolvenz der A- Firma nicht berührt, weshalb die B-Bank Anspruch auf Rückzahlung der jeweiligen Kreditraten ab Fälligkeit gegen K hat.
Dass die B-Bank direkt an die A-Firma überwiesen hat, ist mMn unschädlich, da man auch sagen könnte, die B-Bank hat dem K das Geld zur Verfügung gestellt und es der Einfachheit halber direkt an die A-Firma überwiesen. Letztlich war es aber eine Zahlung des K, die da nun in der Insolvenzmasse hängt.
Aber selbst wenn man dem widersprechen würde und sagte, die Zahlung ginge von der B-Bank aus und habe nichts mit K zu tun, käme es unterm Strich aufs Gleiche raus. B-Bank hätte Rückzahlungsanspruch gegen K und K hätte den Anspruch auf Übereignung der Ware gegen A-Firma, der schwerlich durchzusetzen sein wird. | Danke für die rasche Antwort, hatte nur vermutet, dass es für den Fall, dass die Bank direkt im Warenhaus (und über die Verkäufer des Warenhauses) ihre Kredite vermittelt, eine verbraucherfreundliche Ausnahme zu Lasten der Bank geben könnte. |