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3 volle Renten nach Tod des Ehegatten pfändbar

Dies ist eine Diskussion zu 3 volle Renten nach Tod des Ehegatten pfändbar innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 02.06.2010, 18:24
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3 volle Renten nach Tod des Ehegatten pfändbar

Mal angenommen ein Mann erhält 480 Euro Altersrente. Davon werden allerdings 180 Euro abgezogen, da er Leistungen aus Hartz IV erhalten hat, auf die er kein Anrecht hatte und diese zurück gezahlt werden müssen. Somit ergibt sich eine Altersrente von 300 Euro. Dazu verdient dieser sich mtl. 400 Euro als geringfügig Beschäftiger Geld hinzu.

Nun verstirbt plötzlich die Ehefrau und der Antrag wird bewilligt, dass der Witwer 3 Monate die voll Rente der verstorbenen Ehefrau erhält. Die volle Rente der Ehefrau beträgt 800 Euro. Macht Gesamt 300 + 400 + 800 = 1500 Euro.

Wird der Betrag über den Freibetrag gepfändet?
Nach den 3 Monaten würde sich ein mtl. Betrag von ca. 1100 Euro ergeben. Das dort der Betrag über den Pfändungsfreibetrag abgeführt werden muss ist selbstredend.

Wie verhält es sich die 3 Monate, da noch eine viel zu teure Wohnung bezahlt werden muss? Außerdem müssen die Bestattungskosten übernommen werden.
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