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3 Fälle - brauche bitte 3 kurze Antworten..

Dies ist eine Diskussion zu 3 Fälle - brauche bitte 3 kurze Antworten.. innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 21:08
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3 Fälle - brauche bitte 3 kurze Antworten..

Hi Leute,
kann mir einer oder mehrere die folgenden Fälle mal kurz die Lösungen beschreiben > also die passende Gesetze und §§..

Übungsfälle:
1. Über das Vermögen des S, der seine Geschäftsräume von V gemietet hatte, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Den Mietzins hatte S zu diesem Zeitpunkt bereits 18 Monate lang nicht mehr entrichtet. Die gesamte in den Geschäftsräumen des S befindliche Büroeinrichtung war vor Eröffnung des Verfahrens zugunsten des G1 und wenig später von G2 gepfändet worden. G1, G2 und V, der sich auf sein Vermieterpfandrecht beruft, streiten um die Verteilung des Erlöses aus der Verwertung der Büroeinrichtung.

2. Bauunternehmer S hat seine bestehenden und künftigen Forderungen im Rahmen einer Globalzession an die Bank G zur Sicherung eines Darlehens abgetreten. Nach den AGB der Bank ist S zum Einzug der Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ermächtigt. Als S einen Insolvenzantrag stellt, kündigt G die Geschäftsbeziehung und fordert S zur Zahlung des Darlehens auf. Bevor über das Vermögen des S das Insolvenzverfahren eröffnet wird, zieht S noch mehrere Forderungen gegen seine Auftraggeber auf ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtetes Konto ein. G verlangt nach Eröffnung des Verfahrens vom Verwalter Auskehrung der eingezogenen Beträge. Mit Recht?

3. G ist Hersteller von Telefonanlagen. Er liefert eine Telefonanlage an den S mit der Maßgabe, dass das Eigentum an der Anlage bis zur vollständigen Bezahlung bei G verbleibt und dass Forderungen des S aus der Weiterveräußerung der Anlage bereits jetzt an G abgetreten werden. Nachdem S die Telefonanlage an D weiterveräußert hat, fällt er in Insolvenz. Die Rechnung des G hatte S noch nicht bezahlt.
a) G verlangt vom Verwalter die Aussonderung der noch offenen Kaufpreisforderung gegen D. Mit Recht?
b) Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn S vor der Vereinbarung mit G seine sämtlichen künftigen Forderungen an die Bank B abgetreten hätte?

super danke im Voraus
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Alt 16.07.2011, 09:21
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AW: 3 Fälle - brauche bitte 3 kurze Antworten..

Nur Tipps!

1) G1 und G2 hatten die Einrichtung doch nie in ihrem Besitz oder? Braucht man für eine Pfändung nicht den körperlichen Besitz(§ 1205 BGB?)? Wenn dann also V sein Vermieterpfandrecht anzeigt, ist er als Vermieter sofort in Besitz der Sachen, also würde ich sagen, dass sich V alles nehmen kann. Falls das mit dem Besitz nicht greift, dann natürlich Prioritätsprinzip; § 1209 BGB.

2) Ja. Auch nach Insolvenzeröffnung "gehören" die Forderungen noch G. NAch Insolvenzeröffnung kann der Verwalter lediglich Kostenpauschalen gem. § 171 InsO geltend machen. Aber die Norm greift erst für Forderungen welche nach Eröffnung eingegangen sind.
Mir ist keine Norm bekannt, die eine Globalzession unterbricht. Falls jemand was anderes weiß, kann er mich gerne berichtigen.

3a) Aussonderung greift nicht, da der Gegenstand nicht mehr im Besitz des Schuldners oder Verwalters war. Wenn der Dritte schon bezahlt hatte, dann ist der Kaufpreis sicherlich auf einem normalen Konto gelandet und damit nicht mehr unterscheidbar. G kann seine Forderung nur zur Tabelle anmelden. Wenn der GEgenstand noch im LAger des Schuldners gewesen wäre, dann hätte der G einen Aussonderungsanspruch; § 47 InsO.

3b) Prioritätsprinzip... wer zuerst kommt usw.
__________________
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- NAS -
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Alt 16.07.2011, 11:08
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AW: 3 Fälle - brauche bitte 3 kurze Antworten..

vielen dank für die 3 Antworten, die kann ich denk ich ausarbeiten.

Gruss
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