Dies ist eine Diskussion zu Zwei Menschen in Not - Kaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Zwei Menschen in Not - Kaufvertrag Man stelle sich mal folgende Situation vor: Zwei Menschen planen ein Haus zu bauen. Bei der suche nach dem geeigneten Partner (es soll fast alles selbst gemacht werden) wurde zu einer Fertighausfirma Kontakt aufgenommen um ein Bausatzhaus zu erwerben bzw. erstmal die Kosten dafür zu ermitteln. Im Gespräch wird dann gesagt, dass für die Einholung der Preise eine Unterschrift benötigt wird, damit der Gesamtpreis ermittelt werden kann. Dazu wird ein schlecht kopierter Kaufvertrag genommen, und die Daten und den ungefähren Kaufpreis einzutragen. Um die Preise einzuholen zu können muss das unterschrieben werden wurde den beiden gesagt. Zwei Monate gehen ins Land und nur Ausreden für den zu ermittelten Preis werden mündlich verkündet ohne ein Schriftstück zu bekommen. Die zwei Personen sagen nun per Mail das sie sich nach einem anderen Partner umsehen. Daraufhin erfuhren die beiden erst was sie dort unterschrieben haben Einen Kaufvertrag für ein Bausatzhaus! Eine Entlassung aus dem Vertrag kann nur mit einer Aufwandsentschädigung erfolgen wurde dann den beiden mitgeteilt. Da Sie noch nicht mal eine Kopie erhalten habe von dem Vertrag haben Sie es nun doppelt schwer. Aber mit der Kopie des Vertrages haben Sie nun alle Punkte genau durchgelesen und sind auf einer Klausel im Vertrag gestoßen: Zitat Wörtlich: Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer zustande. Die Bestätigung erfolgt mit eingeschriebenen Brief. Was heißt das? Ist der Vertrag erst gültig wenn er schriftlich bestätigt wurde? Wenn Ja - Wie lange darf das dauern? Muss das in den 14 Tagen Wiederrufsrecht geschehen? es sind ja mitlerweile 2 Monate vergangen. Ober gibt es sonst noch eine Möglichkeit für diese Beiden diesen Vertrag zu kündigen? Gruß Videotraum |
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| AW: Zwei Menschen in Not - Kaufvertrag Bekannte Konstruktion, wie viel % beträgt denn die Pauschale? 10? 13.000 EUR zahlen und fertig... Der Vertrag muss erstmal von der Gegenseite bestätigt werden, raus kommt man für gewöhnlich aber nicht. Hier ist der Vertragsschluss ja bereits ebstätigt worden...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Zwei Menschen in Not - Kaufvertrag Also das ist jetzt die reine Theorie und vermutlich von der Praxis weit entfernt, aber wäre nicht eine simple Anfechtung gem. § 119ff BGB möglich? Und der Vertrag ist hier doch noch nicht zu stande gekommen, Defendant. Es erfolgte keine Annahme des Angebots der Beiden durch den Bauunternehmer. Er hat sich mehr oder weniger selber ein Ei gelegt, indem er den Vertragsschluss unter die Bedingung der Bestätigung gestellt hat. Von daher würde ich an dieser Stelle auf § 147 II BGB verweisen. Zitat:
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| AW: Zwei Menschen in Not - Kaufvertrag Sagen wir mal so: In der Theorie ist das alles schön, aber letzteres Argument funktioniert bei der mir jedenfalls bekannten Vertragskonstruktion nicht. Und ersteres nachzuweisen liegt bekanntlich beim WErksbesteller - und die Voraussetzungen nachzuweisen, insbesondere nach Unterschrift einer höchstwahrscheinlich mit "Vertrag" überschriebenen Urkunde, kann man vcergessen. Insbesondere, da ja derjenige nicht irrt, der einen Vertrag unterzeichnet und diesen entweder nicht liest, oder entgegen der Überschrift davon ausgeht, es sei keiner...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Zwei Menschen in Not - Kaufvertrag Ich bin auch der Meinung, dass dieser "Kaufvertrag" nicht rechtskräftig ist insbesondere wegen der fehlenden Bestätigung, die spätestens nach 2 Wochen hätte erfolgen müssen und was soll ein Fertighausvertrag in dem nicht einmal ein Preis drinne steht? Wegen dem 119 BGB mangelt es wohl an der Beweisfähigkeit. In jedem Fall sollte sich ein Anwalt mal damit beschäftigen! |
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| AW: Zwei Menschen in Not - Kaufvertrag Noch mal zwei Fragen dazu! 1. Wenn sich der Verkäufer nach einer schriftlichen Fristsetzung "TOT" stellt und seinerseits (Einholung der Gesamtkosten) wie im Vertrag bei den beiden Personen verpflichtend drinn steht nicht hält - Muss der Verkäufer seinerseits nicht auch den Vertrag erfüllen? 2. TOT Stellung Nr.2. Der Verkaufer wurde von den beiden Personen aufgefordert eine Kopie vom Vertrag zuzusenden. Ist er Dazu verpflichtet? |
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