Dies ist eine Diskussion zu Zwei Makler und ein Grundstück innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Zwei Makler und ein Grundstück diese Angelegenheit ist etwas verwirrend: Ein Grundstück wird von zwei Maklern im Internet zum Verkauf angeboten, aus den Beschreibungen kann nicht erkannt werden, dass es sich um das gleiche Grundstück handelt. Beide Anbieter werden gebeten, das Exposé zu übersenden. Makler A übersendet das Exposé mit den AGBs der Firma als „Nachweisbestätigung“. Aus dem Exposé sind Lage, Größe, Kaufpreis ersichtlich. Telefonisch wird daraufhin mehrmals versucht, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Rückrufe durch Makler A erfolgen nicht. Zwischenzeitlich meldet sich Makler B und vereinbart, ohne vorher ein Exposé zu übersenden, einen Besichtigungstermin. Erst jetzt wird bekannt, dass es sich um das gleiche Grundstück handelt. Die Besichtigung findet statt. Es stellt sich heraus, dass Makler B Alleinvertretungsvollmacht zum Verkauf des Grundstücks besitzt. Der Interessent weist den Makler B auf die Vorkenntnis des Grundstückes hin und unterschreibt keinen Maklervertrag. Der Interessent möchte das Grundstück kaufen. Weitere Versuche mit Makler A in Verbindung zu treten, schlagen fehl. Nun zur Frage: Kann sich der Kaufinteressent an Makler B für Kaufverhandlungen wenden, ohne dabei Gefahr zu laufen, beiden Maklern Provision bei Vertragsabschluss zu schulden? Welche Möglichkeiten hat der Interessent, wenn der Makler A nicht tätig wird? Vielen Dank vorab für Antworten!!! |
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| AW: Zwei Makler und ein Grundstück Ja, kann er! Er hat, nach Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen, keine weiteren Dienste des Maklers mehr in Anspruch genommen. Damit ist ein Maklervertrag nicht zustande gekommen. Er könnte aber auch direkt Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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