Dies ist eine Diskussion zu Zwei Immobilienmakler und ein Objekt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Dann findet die Familie das Haus zu einem geringeren Kaufpreis im Internet über Makler B, fragt dort an aber mit dem Hinweis, dass man das Objekt schon über Makler A kennt. Gleichzeitig weist die Familie auch Makler A auf den geringeren Kaufpreis von Makler B hin. Nach unabhängigem Hinweis beider Makler wären bei Hauskauf über Makler B zwei Provisionen fällig (stimmt das?). Daraufhin sagt die Familie dem Makler B alle Aktivitäten einzustellen, da man nur noch über den ersten Makler A gehen möchte, der mittlerweile auch den geringeren "Makler B"-Preis bietet. Die Frage: kann Makler B aus irgendeinem Grund eine Maklergebühr verlangen, z.B. weil sein Internet-Angebot und der Kontakt zu der Familie den Kaufpreis bei Makler A gesenkt hat und er damit "Einfluss" auf den Kauf hatte? |
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| AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt Zitat:
Zitat:
Alle Fragen beantwortet? |
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| AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt Zitat:
Makler B hat nichts anderes getan als ein unverbindliches Angebot ins Internet zu stellen. Hierauf wurde die Familie aufmerksam und hat die Information über den niedrigeren Preis an Makler A weitergeleitet. Um das Geschäft für sich zu gewinnen, geht dieser mit dem Preis nach untern. |
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| AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt Hmm, stimmt. Der Nachweis wurde nicht über den B erbracht, und er hat lediglich eine rechtliche Auskunft gegeben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt B hat keinen Provisionsanspruch! Dieser wäre nur gegeben, wenn irgendwelche Dienste von ihm in Anspruch genommen worden wären. Käufer hat richtig gehandelt, indem er B seine Vorkenntnis kundgetan hat! Der Ursächliche Nachweis bzw. die Vermittlung ist durch A erfolgt. Der hat die Provision verdient! |
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