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Zwei Immobilienmakler und ein Objekt

Dies ist eine Diskussion zu Zwei Immobilienmakler und ein Objekt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.10.2009, 04:29
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Question Zwei Immobilienmakler und ein Objekt

Mal angenommen eine Familie sucht ein Haus und wird über einen Makler A fündig. Es finden erste Besichtigungen und erste mündliche Verhandlungen auch über einen möglichen Preis statt.

Dann findet die Familie das Haus zu einem geringeren Kaufpreis im Internet über Makler B, fragt dort an aber mit dem Hinweis, dass man das Objekt schon über Makler A kennt. Gleichzeitig weist die Familie auch Makler A auf den geringeren Kaufpreis von Makler B hin.

Nach unabhängigem Hinweis beider Makler wären bei Hauskauf über Makler B zwei Provisionen fällig (stimmt das?). Daraufhin sagt die Familie dem Makler B alle Aktivitäten einzustellen, da man nur noch über den ersten Makler A gehen möchte, der mittlerweile auch den geringeren "Makler B"-Preis bietet.

Die Frage: kann Makler B aus irgendeinem Grund eine Maklergebühr verlangen, z.B. weil sein Internet-Angebot und der Kontakt zu der Familie den Kaufpreis bei Makler A gesenkt hat und er damit "Einfluss" auf den Kauf hatte?
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Alt 27.10.2009, 09:01
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AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt

Zitat:
Zitat von Avish
Die Frage: kann Makler B aus irgendeinem Grund eine Maklergebühr verlangen, z.B. weil sein Internet-Angebot und der Kontakt zu der Familie den Kaufpreis bei Makler A gesenkt hat und er damit "Einfluss" auf den Kauf hatte?
Zitat:
Die Maklerprovision ist die Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB).
Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das Zustandekommen des Vertrages war. Maklern ist es nicht erlaubt für Besichtigungen, Exposeés, Schreiben von Mietverträgen o.ä. Honorar zu verlangen.
Quelle: http://www.imoplex.de/immobilien/Maklerprovision.html

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Alt 27.10.2009, 09:27
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AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt

Zitat:
Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das Zustandekommen des Vertrages war.
Meiner Meinung nach hat B hier aber die Leistung vollbracht, den Preis zu senken bzw einen niedrigeren anzubieten. Und dieser Vertrag (der mit dem reduzierten Kaufpreis) wäre ohne seine Tätigkeit nicht zustandegekommen.
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Albert Einstein

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Alt 27.10.2009, 09:42
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AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt

Zitat:
Zitat von Humungus
Meiner Meinung nach hat B hier aber die Leistung vollbracht, den Preis zu senken bzw einen niedrigeren anzubieten. Und dieser Vertrag (der mit dem reduzierten Kaufpreis) wäre ohne seine Tätigkeit nicht zustandegekommen.
Das sehe ich anders!
Makler B hat nichts anderes getan als ein unverbindliches Angebot ins Internet zu stellen. Hierauf wurde die Familie aufmerksam und hat die Information über den niedrigeren Preis an Makler A weitergeleitet. Um das Geschäft für sich zu gewinnen, geht dieser mit dem Preis nach untern.
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Alt 27.10.2009, 10:17
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AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt

Hmm, stimmt. Der Nachweis wurde nicht über den B erbracht, und er hat lediglich eine rechtliche Auskunft gegeben.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 11:09
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AW: Zwei Immobilienmakler und ein Objekt

B hat keinen Provisionsanspruch! Dieser wäre nur gegeben, wenn irgendwelche Dienste von ihm in Anspruch genommen worden wären. Käufer hat richtig gehandelt, indem er B seine Vorkenntnis kundgetan hat! Der Ursächliche Nachweis bzw. die Vermittlung ist durch A erfolgt. Der hat die Provision verdient!
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