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Zwei Hausverwaltungen in WEG möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Zwei Hausverwaltungen in WEG möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.02.2009, 16:32
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Zwei Hausverwaltungen in WEG möglich?

Hallo,

Angenommen, zwei Mehrfamilienhäuser wären durch ein gemeinsames Garten-Grundstück gem. einer Teilungserklärung zu einer einzigen gemeinsamen WEG erklärt. Könnten die Eigentümer von Haus A zum Beispiel eine ganz eigene Hausverwaltung wählen und Haus B eine ganz andere Hausverwaltung?
Falls ja, wäre es egal, ob die Hausverwaltung von Haus A oder Haus B das gemeinsame Gartengrundstück mitverwaltet oder müssten beide Hausverwaltungen dies gemeinsam tun?

Gruß, dolfin
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 16:36
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AW: Zwei Hausverwaltungen in WEG möglich?

Da es sich um eine Gesamtwohnanlage handelt ist auch nur eine Verwaltung möglich! Alles andere wäre Unsinn!
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 16:48
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AW: Zwei Hausverwaltungen in WEG möglich?

Zitat:
Zitat von schielu
Da es sich um eine Gesamtwohnanlage handelt ist auch nur eine Verwaltung möglich! Alles andere wäre Unsinn!
****Der Sinn wäre es, daß Frieden einkehren würde, wenn eine Trennung möglich wäre. Angenommen, Haus B würde permanent gegen Haus A agieren, um persönliche Machtspiele durchzuführen und Haus A dabei immer wieder auch finanziell zu schädigen, wäre eine Trennung der beste Weg zur Ruhe. Insofern keinerlei Unsinn! Als Unsinn sehe ich jetzt nur diese absolute "Zwangsheirat" ohne saubere "Scheidung" an.
Schade, wenn es keinen Weg zum Frieden gibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 12:53
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AW: Zwei Hausverwaltungen in WEG möglich?

Kurze Frage:

Steht es irgendwo geschrieben, daß nur eine einzige Hausverwaltung erlaubt ist? Wo könnte ich dies finden?

Danke.
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