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Zwangsverteigerung - Immobilie von engen Verwandten des Eigentümers bewohnt

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsverteigerung - Immobilie von engen Verwandten des Eigentümers bewohnt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 21:28
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Question Zwangsverteigerung - Immobilie von engen Verwandten des Eigentümers bewohnt

Hallo,

angenommen, eine in der Zwangsversteigerung befindliche Immobilie wird von einem engen Verwandten bewohnt, welche Auswirkungen hätte das für den Käufer der Immobilie?

Falls jemand eine solche Wohnung ersteigert müsste er welchen Zeitraum einkalkulieren um die Wohnung frei zu bekommen und selbst dort einzuziehen? Was könnte ein Käufer in einem solchen Fall unternehmen, damit er möglichst schnell einziehen kann?

Angenommen der nahe Verwandte, der in der Wohnung lebt hätte einen Mietvertrag, welcher ihm mietfreies Wohnen zusichert (angeblich Miete im voraus für x Jahre bezahlt oder durch vorgenommene Renovierungen x Jahre mietfrei). Wäre so etwas rechtens und welche Auswirkungen hätte dies für einen Käufer.

Muss spätestens beim Versteigerungstermin ein möglicherweise vorhandener Mietvertrag vorgelegt werden? Falls kein Mietvertrag vorgelegt wird kann man davon ausgehen, dass kein Mietvertrag besteht?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 10:33
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AW: Zwangsverteigerung - Immobilie von engen Verwandten des Eigentümers bewohnt

Der Rechtspfleger muss bei der Versteigerung darauf hinweisen!
Solche Verträge werden oft "getürkt". Der Gläubiger, der die ZV betreibt wird sich damit befassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2011, 21:41
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AW: Zwangsverteigerung - Immobilie von engen Verwandten des Eigentümers bewohnt

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Der Rechtspfleger muss bei der Versteigerung darauf hinweisen!
Solche Verträge werden oft "getürkt". Der Gläubiger, der die ZV betreibt wird sich damit befassen.
Inwiefern befasst sich der Gläubiger damit??
Hilft der Gläubiger dem Käufer, die Wohnung möglichst schnell frei zu bekommen?

Wie sieht es mit eventuellen Schäden aus? Wenn ein Käufer dann in seine ersteigerte Wohnung endlich darf und feststellt, dass alles verwüstet wurde (Waschbecken, WC, Fliesen zerstört, Löcher in den Wänden, usw.)? In dem Falle ist der Käufer dann der Dumme?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 11:40
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AW: Zwangsverteigerung - Immobilie von engen Verwandten des Eigentümers bewohnt

Nach Zuschlag befasst sich der Gläubiger nicht mehr damit!
Der Hauszustand ist Sache des Ersteigerers! Hier findet kein Kauf statt!
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