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Zwangsversteigerungstermine

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerungstermine innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.07.2010, 13:38
Boardneuling
 
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Zwangsversteigerungstermine

Hallo,

stimmt es, dass beim ersten Versteigerungstermin der Rechtspfleger eine Eigentumswohnung nicht für weniger als 70% des Verkehrswertes, auch wenn beim Termin nur ein Ersteigerer anwesend ist (und dieser sagen wir mal für 20% ersteigern würde) , versteigern darf?
Wenn beim ersten Termin nicht versteigert wurde, wann ist normalerweise der zweite Termin? Und wie ist dann dort der Mindestgebot? Nicht weniger als 50% des Verkehrswertes? Und beim dritten Termin ?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 11:22
V.I.P.
 
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AW: Zwangsversteigerungstermine

Das stimmt alles. Die Folgetermine werden vom Gericht festgelegt. Nach dem zweiten Termin gibt es kein Mindestgebot mehr allerdings müssen die Gläubiger nicht zustimmen.
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