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Zwangsversteigerungsgewinner Recht auf TG-Stellplatz?

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerungsgewinner Recht auf TG-Stellplatz? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 31.08.2010, 19:18
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Zwangsversteigerungsgewinner Recht auf TG-Stellplatz?

Hallo Rechtsexperten!

Angenommen:

X hat im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Wohnung erworben. Der Schuldner besaß auch einen TG-Stellplatz, der wird allerdings von einem Insolvenzverwalter verkauft.
Wieso würde der TG-Stellplatz nicht auch versteigert werden?
Müsste der Insolvenzverwalter den Stellplatz an x - den Ersteigerer - verkaufen? Auch dann wenn x ihm nur weniger bereit wäre dafür zu bezahlen als ein anderer Kaufinteressent?
Ob der TG-Stellplatz untrennbar mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, weiß x nicht. Hätte x das Recht auf einen Grundbuchauszug?

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 10:48
V.I.P.
 
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AW: Zwangsversteigerungsgewinner Recht auf TG-Stellplatz?

Bei der ZV wurde der versteigerte Gegenstand genau beschrieben. Wenn die Garage dort nicht enthalten war (was durchaus möglich ist) weil dazu ein sep. Grundbuch besteht, wurde sie auch nicht mitversteigert. Der Ersteigerer hat keinen Anspruch!
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