Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung, wie rauskommen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausbesitzer A hat ein Grundstück mit 2 Gebäuden gekauft. 1 Gebäude ist mit 4 WE vermietet und das zweite Gebäude nutzt A selbst. Die Finanzierung läuft über eine Bank. A´s Lebenspartnerin B ist ebenfalls Darlehensnehmerin bei der Bank. Nun konnte A aus verschiedenen Gründen die Kreditraten nicht mehr bedienen und die Bank hat A den Kredit gekündigt und die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung angeordnet. A möchte das Grundstück aber nun unbedingt behalten bzw. nicht verlieren. Welche Möglichkeiten hätte A nun, dass das Grundstück irgendwie in seinem Besitz oder in den Besitz eines Freundes bleibt. A hat gehört, dass es die Möglichkeit gibt, das Grundstück zwischen dem 2. und 3. Versteigerungstermin durch einen Freund rauszukaufen. A steht als alleiniger Besitzer im Grundbuch. Für B ist im Grundbuch das Wohnrecht für eine Wohnung eingetragen. Was passiert mit diesem Wohnrecht im Falle einer Zwangsversteigerung? Weiterhin wäre interessant was mit den Restschulden passiert. Werden die von der Bank eingetrieben? oder buchen Banken sowas mittlerweile aus? Zu A´s und B´s wirtschaftlicher Situation ist zu sagen, dass A selbstständiger Handwerker ist und ein Einzelunternehmen betreibt. B ist Angestellte und bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. A und B sind nicht miteinander verheiratet Ich hoffe nun auf schnelle und kompetente Antworten. |
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