Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? ich konstruiere mal folgendes Szenario: es gibt ein 3-Familenhaus, die Personen A und B sind jeweils zur Hälfte als Eigentümer eingetragen, zusätzlich hat eine Person C für eine Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Niessbrauchrecht, die Person C zieht demnächst aus der Wohnung aus, die Person B wohnt mit seiner Familie in einer anderen Wohnung in diesem Haus Jetzt zu den Fragen: Die Personen A und C wollen das Haus schnellstmöglich verkaufen, B will aber mindestens einen Betrag x erzielen (oder am liebsten überhaupt nicht verkaifen) und der Verkauf dürfte deswegen nicht "auf die Schnelle" über die Bühne gehen. Jetzt drohen die Personen A und C mit einer Zwangsversteigerung. Erste Frage: Können A und C eine Zwangsversteigerung einleiten? Wenn ja, wie lange kann B dies mit allen juristischen Mitteln hinauszögern? Gruß tkind789 |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? A und B sind Eigentümer ! Welche Rolle spielt C ???? C hat lediglich Nießbrauchsrechte ???? Dies würde C keinerlei Rechte (Verkaufsrechte) einräumen. C ist lediglich das "Minus" zum VK-Preis, solange dieser sein Nießbrauchsrecht nicht notariell aufgibt. Somit könnte B den Verkauf insgesamt blockieren, solange bis A eine Teilungsversteigerung beantragt, bzw. wünscht. Gehe davon aus, das C den Nießbrauch auf A´s Anteil hat ??????? Dani Ps. Ist C Verwandter???
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des Geändert von Mars17 (03.09.2007 um 09:33 Uhr). |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? Hallo, ersdtmal Danke für die Antwort. Im Grundbuch sind die Wohnungen/Anteile die A und B haben nicht genauer aufgeschlüsselt so dass man nicht sagen kann C hat Nießbrauchrecht auf den speziellen Anteil irgendeiner der Teile von A oder B hat. A und C sind sich aber einig das Zwangsversteigert werden soll und C will seinen "Nießbrauchanteil" dann aus dem Versteigerungserlös ausbezahlt haben. Kann B trotzdem die Zwangsversteigerung blockieren und wenn nicht, wie lange kann er diese ungefähr hinauszögern? Gruß tkind789 |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? Wie lautet das Nießbrauchsrecht, wie ist dieses definiert ??? Hat C eventuell Nießbrauch auf einen Wohnungsanteil, oder gar auf das ganz Haus?? Wo lag bislang sein Nutzen und Ertrag des angewandten Nießbrauches? Wenn nichts ordentlich notariell vereinbart wurde, wird es kniffelig und der Rat des verbriefenden Notars notwendig, bzw. dessen "ehemalige" Arbeit der Verbriefung selbst zu prüfen sein. Insgesamt gesehen ist jedenfalls der Nießbrauchsnehmer zunächst einmal bzgl. des Verkaufes in einer sehr schwachen Position, quasi in gar keiner. Dieses gilt es ihm vorzuführen!!!!!!! Soweit es allerdings um den Verkaufspreis geht ist C in einer sehr starken Rolle, weil er das Hemmnis darstellt! Besser wäre, B und A würden C dieses Recht (Austragung) zunächst selbst abkaufen (möglichst zum Dumpingpreis) um sich sodann später über den nun "echten" Wert zu unterhalten, bzw. sich per Teilung zu einigen. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? C hat Nießbrauchrecht explizit auf die EG Wohnung. Der Nutzen lag darin dass er dort unentgeltlich wohnt. A und C wollen halt das Haus jetzt zwangsversteigern lassen (da sind sie sich einig) und ein Abkaufen des Nießbrauchrechts kommt nicht in Frage. Wie lange kann B jetzt die Zwangsversteigerung hinauszögern? Wenn A und C die Zwangsversteigerung durchsetzen, wer trägt eigentlich die dabei entstehenden Kosten, werden diese geteilt oder bleibt B auf den Kosten alleine sitzen? |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? kann mir keiner weiterhelfen? Danke tkind789 |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? Das ist schon ein bisschen abstrus: Wie soll denn da überhaupt eine Zwangsversteigerung stattfinden? Eine Zwangsversteigerung gibt es nur, wenn das Haus als Sicherheit diente und der SIcherungsfall eintritt, oder wenn ein Zahlungstitel (beispielsweise Urteil) nicht anders vollstreckt werden kann. Zu diesen Voraussetzungen fehlen mir hier jegliche Informationen. Wenn da nix ist, dann kann B als Eigentümer gar nicht gezwungen werden, seinen Anteil zu verkaufen. Falls ein Zahlungstitel bestünde (der sich übrigens gegen A UND B richten müsste), dann trüge der die Kosten immer der Schuldner, also derjenige, gegen den vollstreckt werden muss. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? verweise auf meinen Beitrag Nr. 4 C kann sich mit A ja einig sein, ohne das Mitspiel von B geht eben gar nichts! A und B können vielmehr das Haus samt C verkaufen, ohne dessen Einflußnahme. Soweit ich es erkennen kann, kann B sich locker zurücklehnen und A und C anlächeln. Ps. Im Übrigen schließt ein Nießbrauchsrecht auch die Pflicht zu Unterhalts-und Sanierungsleistungen ein( im Gegensatz zum Wohnrecht)! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? Danke schon mal für eure Antworten, hier noch ein paar Fakten: Der Hintergrund war dieser: Das Haus wurde durch Erbe zu je einem viertel an A und B vererbt, der Rest gehörte C. Dann hat C seine Haushälfte auch an A und B verschenkt und dabei wurde gleichzeitig für C ein Nießbrauchrecht auf die Wohnung im EG im Grundbuch eingetragen, so dass jetzt im Endeffekt A und B je zur Hälfte Eigentümer sind. A und C haben jetzt Geldnöte und wollen das Haus halt jetzt verkaufen, B will aber nicht bzw. hat das Geld dafür nicht um die andere Haushälfte zu kaufen (Kredit kommt nicht in Frage). D.h. A und C können keine Zwangsversteigerung erreichen? Wie lange dauert es denn im Allgemeinen bis eine Zwangsversteigerung durchgesetzt werden kann (A und C haben gedroht dass so etwas in maximal 3 Monaten über die Bühne geht)? Danke tkind789 |
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| AW: Zwangsversteigerung wie lange hinauszögern? Markus und Monaco haben doch bereits den Gedanken einer Zwangsversteigerung verneint! Bei A könnte allerdings dessen Bank eine Teilversteigerung erreichen, sofern dieser dort hochverschuldet wäre. C dagegen hat nur ein persönliches Recht, aber kein Eigentum. Somit scheidet dort das Ansinnen einer Versteigerungsmöglichkeit zugunsten einer Bank aus. Wieso sollte B keinen Kredit aufnehmen und den Kauf günstigst tätigen????? Die monatliche Marge könnte doch eventuell über Vermietung der Teile A und C kostendeckend, gar gewinnbringend sein??? Dieses Luxusproblem hätte gerne so mancher Dani PS. Schon mal an den Willen des Erblassers gedacht???
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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