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Zwangsversteigerung-Kann Verwalter die Einsicht der Hausgeldabr.+Protok. verweigern?

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung-Kann Verwalter die Einsicht der Hausgeldabr.+Protok. verweigern? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 23:21
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Zwangsversteigerung-Kann Verwalter die Einsicht der Hausgeldabr.+Protok. verweigern?

Jemand möchte sich eine Wohnung bei einer Zwangsversteigerung ersteigern. Eine Immobilienfirma, die die Wohnung zum Kauf anbietet, gibt eine Kopie des Gutachtens heraus, zu der regulären Gläubigerbank verweigert sie den Kontakt. Derjenige der an der Wohnung interessiert ist, hat anhand der Gutachtens den Verwalter ausfindig gemacht, um Näheres bzgl. Rücklagen und Eigentümerprotokollen zu erfahren. Dieser sagt jedoch, er dürfe keinerlei Auskünfte geben. Der Wohnungsinteressernt weiß jedoch, dass Gläubigerbanken sich teilweise dafür einsetzen, dass nötige Unterlagen dem Interessenten zur Verfügung gestellt werden, da diese ja verkaufen wollen.
Kann der Verwalter die Ausgabe der Unterlagen verweigern (natürlich vorausgesetzt, der Kaufinteressent versichert, keinerlei Informationen an Dritte weiterzuleiten)? Kann eine Gläubigerbank die Herausgabe fordern?

Geändert von sanjana (16.10.2009 um 23:57 Uhr). Grund: Zwangsversteigerung ist aussagekräftiger
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2009, 13:21
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AW: Zwangsversteigerung-Kann Verwalter die Einsicht der Hausgeldabr.+Protok. verweigern?

Zitat:
Zitat von sanjana
Kann der Verwalter die Ausgabe der Unterlagen verweigern (natürlich vorausgesetzt, der Kaufinteressent versichert, keinerlei Informationen an Dritte weiterzuleiten)?
Ja, kann er!
Zitat:
Kann eine Gläubigerbank die Herausgabe fordern?
Fordern kann sie aber der HV muss sie ihr nicht geben!
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  #3 (permalink)  
Alt 17.10.2009, 20:44
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AW: Zwangsversteigerung-Kann Verwalter die Einsicht der Hausgeldabr.+Protok. verweigern?

Eine Hausverwaltung sollte im Sinne der Eigentümergemeinschaft handeln, für diese Verwaltung bekommt das Unternehmen viel Geld. Sollte es daher nicht im Interesse der Hausverwaltung sein, nötige Unterlagen zur Verfügungen zu stellen, um ohne weitere Zahlungsausfälle (Hausgeld u. Instandhaltungsrücklage) einen neuen Wohnungseigentümer zu finden? Wohnung X war vom derzeitigen Eigentümer vermiertet, steht jedoch seit über einem Jahr leer. Zurückhalten nötiger Unterlagen und somit das Verhindern, einen neuen zahlenden Miteigentümer zu finden, das schädigt doch die anderen Eigentümerm, oder? Der Interessent gewinnt den Eindruck, der Wohnungsverwalter ist desinteressiert und handelt nicht im Sinne der Eigentümergemeinschaft.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 12:27
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AW: Zwangsversteigerung-Kann Verwalter die Einsicht der Hausgeldabr.+Protok. verweigern?

Zitat:
Zitat von sanjana
und handelt nicht im Sinne der Eigentümergemeinschaft.
Gerade das tut er! Die Unterlagen der ETG gehen keinen dritten was an! Er darf sie nicht herausgeben! Gibt es denn keinen Zwangsverwalter der Sondereinhaeit?
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