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Zwangsversteigerung & Räumungsklage

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung & Räumungsklage innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 14.01.2009, 19:15
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Zwangsversteigerung & Räumungsklage

Hallo,

ich habe da mal ne generelle Frage, und zwar wie sehe es eigentlich aus wenn jemand bei einer Zwangsersteigerung Eigentum erwirbt, der ehemalige Besitzer sich aber streubt die Räumlichkeiten freizugeben. Müsste zwingend eine Räumungsklage eingeleitet werden oder gibt es andere "Routinen" die letztendlich auch ohne richterlichen Bescheid bereits eine Freigabe erzwingen können?

Wenn Räumungsklage, welche Schritte müssen da eigentlich eingehalten werden und von welchen Kosten & Zeiten wird in der Regel ausgegangen, bis letztendlich (falls erforderlich mit Polizeigewalt) die Eigentumsübergabe abgeschlossen wird bzw. werden kann?

Ach ja, was passiert eigentlich, wenn die Annahme des Räumungsbescheides verweigert wird - entsprechend Fristen nicht direkt zum Tragen kommen??

Schönen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 08:44
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AW: Zwangsversteigerung & Räumungsklage

Räumungsklage ist nicht erfoderlich. Bereits der Zuschlag bei der Zwangsversteigerung berechtigt den neuen Eigentümer die Immobilie durch den GV räumen zu lassen.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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