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Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung ab wann möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 12:53
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Question Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Auf keinen bestimmten Fall bezogen, sondern wirklich ganz allgemein: Wie hoch müssen die Schulden eines Schuldners ungefähr sein, damit ein Gläubiger eine Zwangsversteigerung (von Immobilie und/oder Grundstück) erwirken kann?

So weit habe ich mich schon mal informiert: Für den Antrag gibt es drei Vorraussetzungen:

a) die Vorlage eines Vollstreckungstitels
b) die ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel sowie
c) die Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel.

Meine Fragen sind dazu nun wie gesagt

1) Ab welcher Schuldenhöhe wird so ein Vollstreckungstitel ausgestellt und
2) was genau bedeutet Punkt b) "ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel"? Die anderen beiden erklären sich ja mehr oder weniger von selbst.

Vielen Dank für eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 14:44
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

[QUOTE=rokko]
Zitat:
1) Ab welcher Schuldenhöhe wird so ein Vollstreckungstitel ausgestellt und
Die Höhe spielt keine Rolle.
Zitat:
2) was genau bedeutet Punkt b) "ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel"? Die anderen beiden erklären sich ja mehr oder weniger von selbst.
Der Titel muss vom Gericht für vollstreckbar erklärt sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 14:47
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Vielleicht als Hintergrundinfo: Mit dem vollstreckbaren Titel kann man sich "nur" eine Zwangshypothek eintragen lassen in ein Grundstück des Schuldners über die titulierte Forderung. Und aus der Hypothek kann man dann die Zwangsversteigerung betreiben.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!

Geändert von marcus.summer (22.10.2008 um 15:09 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 15:04
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Zitat:
Zitat von rokko
1) Ab welcher Schuldenhöhe wird so ein Vollstreckungstitel ausgestellt und
Ich darf/muss berichtigen § 866 (3) ZPO: Eine Sicherungshypothek (Absatz 1) darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen werden; Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind. Auf Grund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche Sicherungshypothek eingetragen werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2008, 15:55
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Vielen Dank für eure Antworten. Aber so richtig weiter bin ich noch nicht. Die Höhe der Schulden spielt also keine Rolle bzw. beginnt schon bei 750 Euro. Aber ab wann hat denn nun ein Gläubiger die realistische Chance, eine Zwangsversteigerung einzuleiten?

In den Niederlanden ist das z.B. so weit ich weiß ganz einfach geregelt, dort reicht es, wenn ein Schulder 3 Monate lang seine Raten nicht zahlt. Aber wie ist das in Deutschland geregelt?
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  #6 (permalink)  
Alt 05.11.2008, 16:22
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Zitat:
Zitat von rokko
Vielen Dank für eure Antworten. Aber so richtig weiter bin ich noch nicht. Die Höhe der Schulden spielt also keine Rolle bzw. beginnt schon bei 750 Euro. Aber ab wann hat denn nun ein Gläubiger die realistische Chance, eine Zwangsversteigerung einzuleiten?
Wenn er einen rechtskräftigen Titel hat und zu seinen Gunsten im Grundbuch eine Sicherungshypothek eingetragen ist! Marcus S. hat das doch schon deutlich beantwortet!!
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  #7 (permalink)  
Alt 05.11.2008, 19:33
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Scheinbar drücke ich mich einfach nicht klar genug aus. Ich möchte nicht die technischen Voraussetzungen wissen - "wenn der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel hat" - sondern wie es zu diesem kommt. Ich versuche es noch mal anhand eines erdachten Falls:

Sagen wir mal eine Familie hat bei einer Bank einen Kredit über 20.000 Euro aufgenommen und dieses Geld ausgegeben. Sie zahlen aber in monatlichen Raten den Kredit zurück. Und sie wohnen in einem Haus, das schon seit 50 Jahren in Familienbesitz ist.

Jetzt zahlen sie für einen Monat (!) den Kredit nicht. Kann die Bank sich jetzt schon einen Vollstreckungstitel holen und (nach Eintragung der Sicherungshypothek und Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel) die Zwangsversteigerung einleiten?

Wenn ja: Ok, Thema gegessen.

Wenn nein: Warum nicht? Und wie viele Monate müssen noch vergehen, bis die Bank dies tun kann?
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  #8 (permalink)  
Alt 06.11.2008, 09:53
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Zitat:
Zitat von rokko
Wenn nein: Warum nicht? Und wie viele Monate müssen noch vergehen, bis die Bank dies tun kann?
Wenn dieser Kreditvertrag notariell abgeschlossen wurde, hat sich der Kreditnehmer in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen, was einem Titel gleich kommt und sie könnte jederzeit! Wenn nicht, muss die Bank den Kredit zuerst kündigen (Bedingungen dazu stehen im Kreditvertrag) und zur Rückzahlung auffordern. (Wegen nur einer Rate wird das kaum eine Bank machen.) Lässt der Kreditnehmer die dabei gesetzte Frist verstreichen, muss die Bank ihn einklagen (Mahnbescheid>Vollstreckungsbescheid). Erst danach erhält sie einen Titel mit dem sie dann die Sicherungshypothek beantragen kann. Alles klar?
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  #9 (permalink)  
Alt 06.11.2008, 11:03
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Vielen Dank für deine Geduld schielu, das hat mir schon sehr geholfen. Also wenn ich das richtig sehe, wäre es also zumindest in der Theorie in beiden Fällen möglich, nach bereits einer nicht gezahlten Rate die erforderlichen Schritte zur Zwangsversteigerung einzuleiten (bei (a) sowieso und bei (b), indem der Kredit gekündigt wird und dann per Klage etc.).

Eine Sache würde mich in diesem Zusammenhang noch interessieren. Wenn bereits ein Termin für die Zwangsversteigerung bekannt ist - hat die Familie dann noch die Möglichkeit, das Haus freihändig zu verkaufen? Wenn nein: Gibt es vorher eine Frist für den freihändigen Verkauf bzw. muss der Gläubiger dem Schuldner eine Frist für den Verkauf gewähren?

Und hat die Familie, wenn ein Termin für eine Zwangsversteigerung fest steht, eigentlich noch das Recht, wesentliche oder auch geringfügige bauliche Veränderungen am Haus vorzunehmen?
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  #10 (permalink)  
Alt 06.11.2008, 11:31
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AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich?

Zitat:
Zitat von rokko
Eine Sache würde mich in diesem Zusammenhang noch interessieren. Wenn bereits ein Termin für die Zwangsversteigerung bekannt ist - hat die Familie dann noch die Möglichkeit, das Haus freihändig zu verkaufen?
Ja, bis zum Termin.
Zitat:
muss der Gläubiger dem Schuldner eine Frist für den Verkauf gewähren?
Keine darüber hinaus.
Zitat:
Und hat die Familie, wenn ein Termin für eine Zwangsversteigerung fest steht, eigentlich noch das Recht, wesentliche oder auch geringfügige bauliche Veränderungen am Haus vorzunehmen?
Ja, noch ist sie ja Eigentümerin. Für Verschlechterung müsste sie gerade stehen!
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