Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung ab wann möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| So weit habe ich mich schon mal informiert: Für den Antrag gibt es drei Vorraussetzungen: a) die Vorlage eines Vollstreckungstitels b) die ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel sowie c) die Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel. Meine Fragen sind dazu nun wie gesagt 1) Ab welcher Schuldenhöhe wird so ein Vollstreckungstitel ausgestellt und 2) was genau bedeutet Punkt b) "ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel"? Die anderen beiden erklären sich ja mehr oder weniger von selbst. Vielen Dank für eure Antworten! |
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? [QUOTE=rokko] Zitat:
Zitat:
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? Vielleicht als Hintergrundinfo: Mit dem vollstreckbaren Titel kann man sich "nur" eine Zwangshypothek eintragen lassen in ein Grundstück des Schuldners über die titulierte Forderung. Und aus der Hypothek kann man dann die Zwangsversteigerung betreiben. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! Geändert von marcus.summer (22.10.2008 um 15:09 Uhr). |
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? Zitat:
§ 866 (3) ZPO: Eine Sicherungshypothek (Absatz 1) darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen werden; Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind. Auf Grund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche Sicherungshypothek eingetragen werden. |
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? Vielen Dank für eure Antworten. Aber so richtig weiter bin ich noch nicht. Die Höhe der Schulden spielt also keine Rolle bzw. beginnt schon bei 750 Euro. Aber ab wann hat denn nun ein Gläubiger die realistische Chance, eine Zwangsversteigerung einzuleiten? In den Niederlanden ist das z.B. so weit ich weiß ganz einfach geregelt, dort reicht es, wenn ein Schulder 3 Monate lang seine Raten nicht zahlt. Aber wie ist das in Deutschland geregelt? |
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? Zitat:
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? Scheinbar drücke ich mich einfach nicht klar genug aus. Ich möchte nicht die technischen Voraussetzungen wissen - "wenn der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel hat" - sondern wie es zu diesem kommt. Ich versuche es noch mal anhand eines erdachten Falls: Sagen wir mal eine Familie hat bei einer Bank einen Kredit über 20.000 Euro aufgenommen und dieses Geld ausgegeben. Sie zahlen aber in monatlichen Raten den Kredit zurück. Und sie wohnen in einem Haus, das schon seit 50 Jahren in Familienbesitz ist. Jetzt zahlen sie für einen Monat (!) den Kredit nicht. Kann die Bank sich jetzt schon einen Vollstreckungstitel holen und (nach Eintragung der Sicherungshypothek und Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel) die Zwangsversteigerung einleiten? Wenn ja: Ok, Thema gegessen. Wenn nein: Warum nicht? Und wie viele Monate müssen noch vergehen, bis die Bank dies tun kann? |
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? Zitat:
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? Vielen Dank für deine Geduld schielu, das hat mir schon sehr geholfen. Also wenn ich das richtig sehe, wäre es also zumindest in der Theorie in beiden Fällen möglich, nach bereits einer nicht gezahlten Rate die erforderlichen Schritte zur Zwangsversteigerung einzuleiten (bei (a) sowieso und bei (b), indem der Kredit gekündigt wird und dann per Klage etc.). Eine Sache würde mich in diesem Zusammenhang noch interessieren. Wenn bereits ein Termin für die Zwangsversteigerung bekannt ist - hat die Familie dann noch die Möglichkeit, das Haus freihändig zu verkaufen? Wenn nein: Gibt es vorher eine Frist für den freihändigen Verkauf bzw. muss der Gläubiger dem Schuldner eine Frist für den Verkauf gewähren? Und hat die Familie, wenn ein Termin für eine Zwangsversteigerung fest steht, eigentlich noch das Recht, wesentliche oder auch geringfügige bauliche Veränderungen am Haus vorzunehmen? |
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| AW: Zwangsversteigerung ab wann möglich? Zitat:
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