Dies ist eine Diskussion zu Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? auch wenn die TE sich noch nicht eindeutig geäußert hat, was das für eine Gemeinschaft ist. Angenommen, es ist eine Erbengemeinschaft oder eine auf andere Weise irgendwie zusammengeürfelte, dann funktionert das Entziehungsverfahren nach § 18 WEG nicht. Dann bliebe nur Auseinandersetzung der Gemeinschaft im Wege der Teilungsversteigerung. Oder eben die Aufteilung in Wohneigentum. Aber das will Irbse wohl beides auch nicht. Also geht es weiter wie die letzten 16 Jahre. Und solange sie nicht gestorben sind..... MfG Wohni |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Hm, ja vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ich bin auch nicht so bewandert in diesem Themenbereich: Ein Dreifamilienhaus mit drei Wohnungen, die drei verschiedenen Eigentümern gehört. Keine Erbengemeinschaft. Und das Grundstück dazu ist nicht aufgeteilt, sondern Gemeinschaftsfläche, Jedem Eigentümer gehören hierzu natürlich die Fläche nach den tausendstel Anteilen, trotzdem ist es ein Gemeinschaftseigentum. Vielleicht hilft das weiter. |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Okay, Irbse, dann waren wir zuletzt auf einem falschen Gleis. Also eine "ganz normale" Eigentümergemeinschaft mit Geltung des WEG. Wenn die Mehrheit der Gemeinschaft einem Eigentümer sein Eigentum entziehen will, ist dafür zunächst ein Beschluss notwendig. Dem Beschluss muss aber eine Abmahnung vorausgegangen sein. Der "Bedrohte" soll damit auch noch Gelegenheit zur "Besserung" eingeräumt werden. So ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht hängt an hohen Voraussetzungen, solange das Wohngeld brav gezahlt wird. Sollte jemand wünschen, dass der Gemeinschaftsgarten aufgeteilt wird in definierte Teile zur Sondernutzung, müsste hierüber zunächst einmal Einigkeit unter allen herrschen. Danach müssten alle zum Notar, damit die Teilungserklärung geändert wird. MfG Wohni |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Danke für diese Antwort, also ist es für einen Eigentümer nicht möglich, das aufzuteilen, da der Rest ja niemals vor dem Notar unterschreiben würde. |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? so ist es entweder alle oder keiner. |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall steht fiktiv zur Debatte: A + B sind bereits geschieden, besitzen jedoch noch ein gemeinsames Wohneigentum (Sonder- und Gemeinschaftseigentum). Zu diesem Wohneigentum besitzt C aufgrund der Nachbarschaft, des geimeinschaflichen Eigentums und des ohnehin bestehenden Vorkaufrechtes eben selbiges. A ist bereits vor 4 Jahren ausgezogen, B ist aufgrund anhaltender Streitigkeiten mit der Nachbarschaft nun vor 6 Monaten ebenfalls ausgezogen und das Eigentum steht leer. C wurde mehrfach mündlich und schriftlich gefragt, ob vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, leider ohne Antwort. Zwischenzeitlich wurde von A und B ein Vertrag mit einem Makler geschlossen um den Verkauf zu betreiben, hieraus wurde wurde nun eine Reservierungsvereinbahrung mit Interessenten getroffen. Dies wurde C nun via Einschreiben mitgeteilt. Jetzt versucht C den Teil am Wohneigentum von A zu erwerben um B die Möglichkeit zu nehmen somit den Verkauf des kompletten Wohneigentums zu verwirklichen. A ist es im Grunde egal woher sein Geld kommt, ob von C oder aus externen Quellen. B wäre somit jedoch eine Veräußerung des eigenen Anteils unmöglich da dann ja C als Miteigentümer eingetragen wäre, den Anteil von B nicht haben möchte und einer Veräuserung durch B an X, Y oder Z ja erst zustimmen müsste. Davon abgesehen, dass niemand mit C gemeinsam Eigentum haben möchte! Eine Teilungserklärung zwischen A + B zum Wohneigentum besteht nicht. Wie würde hier ein bekannter TV - Richter entscheiden? |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Bitte keine neuen Beiträge an (ur)alte dranhängen, sondern neuen Thread eröffnen. |
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