Dies ist eine Diskussion zu Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Es geht hier lediglich um die Grundstücksfläche, Rasen und Begrünung. Eine Partei im Haus will partout nicht einsehen, wie der Gebrauch zu regeln ist und nimmt sich alles heraus. Dagegen wollen die anderen zwei Parteien vorgehen. Jetzt wird mit der Aufteilung des Grundstücks gedroht und sie könnten das machen, sie hätten sich beraten lassen. Also, generell möglich oder gar nicht ? |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Was ist denn mit Aufteilung des Grundstücks gemeint? Aufteilung in Wohnungseigentum gem. Wohnungseigegentumsgesetz? Zitat:
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Tja, das ist eine gute Frage. Ich gehe davon aus, daß hier nicht der Gebrauch in Aufteilung zu sehen ist, sondern wirklich eine Aufteilung rechtswirksam gemeint ist, also vermutlich mit Grundbucheintragung und notarieller Beglaubigung. Ich weiß nicht, was die genau meinen, aber sie wollen eine zwanghafte Teilung des Grundstücks nach tausendstel Anteilen der drei Eigentümer erzwingen. Naja, das sagt mir nur eins, daß die auf keinen Fall gemeinschaftsfähig sind und in hohem Maße sozialunverträglich und die Gemeinschaft hier den & 18 Abs. 1 in Betracht ziehen sollte, zumal die Streitigkeiten bereits seit 16 Jahren bestehen. |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Zitat:
Zitat:
Wenn gar nichts mehr geht, kann man die Teilungsversteigerung beantragen, dann wird das gesamte Haus versteigert. |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Danke, das habe ich mir auch fast gedacht, daß das eine Partei nicht zwangshaft durchdrücken kann. Als mach ich mir deshalb keine Sorgen mehr. Irbse |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Es ist doch alles viel besser, wenn man sich verträgt. Eine ziemlich überschaubare Gemeinschaft ist das ja, mit den 3 Parteien. Warum ist eigentlich alles gemeinschaftlich? Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft? Vielleicht sollte man mal in Erwägung ziehen, ein paar hundert Euro für eine Mediation bei einem Rechtskundigen zu investieren. So kämen die Belange jedes einzelnen mal auf den Tisch und unter Moderation kommt man bestimmt besser zu Vereinbarungen, mit denen man vielleicht in Zukunft viel entspannter leben könnte. Nur mal so ein Lösungsgedanke. MfG Wohni |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Der Bau einer Mauer ist ein ureigener deutscher Drang, insbesondere, wenn man ein Brett vor dem Kopf hat. Ich denke nicht, dass sich nach 16 Jahren Zwist zwei-gegen-einen die Verhältnisse noch bessern können. Man muss hoffen, dass die Erben der drei Streithähne sich einmal besser benehmen werden. In der Zwischenzeit können Anwälte und Mediatoren am Besitz nagen. Ist einer der drei Besitzer solvent, kann er die anderen beiden mit der Teilungsversteigerung entweder herauskaufen oder latzen lassen, indem er geschickt bietet.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Zitat:
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? Die einzige Mediation mit Moderation wird hier vor dem Zivilgericht stattfinden. Es wäre ja eine Lachnummer. Hier bestehen klare Gesetze des WEG, die Gültigkeit besitzen. Zwei gegen eins, da wird halt nach & 18 Abs. 1 eine Veräußerung ihres Eigentums von diesem Quertreibern, angestrebt. Und nach 16 Jahren gibt es soviel Verstöße, die nur, und ausschließlich nur, eine Partei begangen hat, daß man da ja wohl vor Gericht gute Karten haben dürfte. |
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| AW: Zwangsteilung des Gemeinschaftsgrundstücks möglich ? ??? Moment mal, aus dieser Aussage Zitat:
Hier gilt das WEG nicht! |
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