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Zwangshypothek und Auflassungsvormerkung

Dies ist eine Diskussion zu Zwangshypothek und Auflassungsvormerkung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.12.2008, 13:54
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Zwangshypothek und Auflassungsvormerkung

Hi, beschäftige mich gerade mit folgendem Sachverhalt:

Konstallation:
Notarieler Kaufvertrag vom 1.1., Auflassungsvormerkung zum 1.2., Kaufpreis gezahlt am 1.3. auf Notarandernkonto, Notar zahlt Kaufpreis aus. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes läßt auf sich warten - deshalb keine Eintragung des neuen Eigentümers.
Am 1.6. erfolgt Eintragung einer Zwangshypothek gegen den Verkäufer (der noch im Grundbuch als Eigentümer steht) durch Gemende C u.a. wegen rückständiger Grundsteuer und Abwassergebühren.

Am 1.8. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, sodass die Eintragungsvoraussetzungen beim Grundbuchamt auf den Käufer gegeben sind.

1. Muss beim Grundbuchamt die Austragung der Zwangshypo beantragt werden?
2. Wer muss die Gemeindeverbindlichkeiten bezahlen?

Danke für Eure Gedanken. Gesegnetes Weihnachtsfest
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