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Zwangsentzug von Sondernutzungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Zwangsentzug von Sondernutzungsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 05.02.2006, 14:35
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Zwangsentzug von Sondernutzungsrecht

A hat im vergangenen Dezember eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss mit Sondernutzungsrecht am Garten erworben. Jetzt hat A einen Brief der Hausverwaltung bekommen, wobei er und alle anderen Sondernutzungsberechtigten aufgefordert werden, den Garten an die Eigentümergemeinschaft abzutreten. Diese habe auf der letzten Sitzung mit Mehrheit beschlossen, dass die Einzelgärten durch eine Gemeinschaftsanlage mit einheitlicher Bepflanzung, Grill- und Liegewiese sowie Kinderspielplatz für alle Bewohner ersetzt werden sollen. Die zum Teil mit Gartenzaun umfriedeten Gärten sollen also quasi zu einem Großgarten zusammengelegt werden, als Sondernutzung bliebe A lediglich noch die Terrasse übrig. Das Haus hat 24 Wohnparteien mit 4 Sondernutzungsberechtigten. Von diesen haben drei bei der geplanten Maßnahme mit "Nein" gestimmt, ansonsten gab es breite Zustimmung (ist ja logisch, für die Bewohner im ersten bis dritten Stock wäre es ja ein Gewinn). A lag beim Notartermin jedoch das entsprechende Protokoll der Eigentümerversammlung nicht vor, er hatte nur die Protokolle der vorherigen Sitzungen vorgelegt bekommen. Meine Fragen nun:

1.) Kann die Eigentümerversammlung A quasi ohne dessen Zustimmung "enteignen" und einfach die Sondernutzungsrechte entziehen, obwohl diese im Kaufvertrag notarlich bestätigt wurden?

2.) Liegt arglistige Täuschung vor, da die Vorbesitzer A nicht von den entspr. Plänen informierten?

3.) Was würde passieren, wenn die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft A juristisch zu einem Einverständinis zwingen würde? Welche Chancen hätte A?

4.) Welche Möglichkeiten hätte A, "seinen" Garten zu behalten (A weiß sehr wohl, dass Sondernutzungsrecht nicht gleich Eigentum ist)

5.) Hat A zumindest einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung? Schließlich müsste er künftig in Kauf nehmen, dass sich auch andere Mieter und Eigentümer auf dem von ihm erworbenen Grundstück aufhalten können.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2006, 16:25
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AW: Zwangsentzug von Sondernutzungsrecht

Am besten Sie forden den Teil des Kaufpreises Zurück oder besser Sie nehmen sich einen Anwalt.
__________________
Mfg Skayritari
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2006, 20:02
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AW: Zwangsentzug von Sondernutzungsrecht

Hallo Klaus,
wenn das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, wovon ich ausgehe, dann geht ohne die notarielle Zustimmung ALLER Eigentümer garnichts. Der Verwalter oder die Gemeinschaft kann den A nicht zum Einverständnis zwingen.
Gruss aus Magdeburg
von dimager
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