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zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Dies ist eine Diskussion zu zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 15:24
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zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Hallo,
ich stelle mir den folgenden fiktiven Fall vor:
Ein Eigentümer A möchte in einer Eigentümerversammlung mit einer einfachen Mehrheit durchsetzen, daß -auf Kosten aller Eigentümer- ein Kompostierer angeschafft wird und dieser im Gemeinschaftsgarten (Bäume und Rasenfläche) aufgestellt wird.
Fiktiv stelle ich mir auch vor, daß es Ältere und kranke Eigentümer B gäbe, die keine langen Wege laufen könnten.

Mal angenommen, dieser Eigentümer A wollte die anderen Eigentümer B, die gegen einen Kompostierer sind, dazu zwingen, diesen Kompostierer im Garten auch tatsächlich zu benutzen und - der Fußweg vom bisherigen Mülltonnenstandort zum neuen Kompostiererplatz wäre zudem doppelt so weit wie bisher. Dürfte er A dies? Und müssten sich die Eigentümer B, die keinen Kompostierer wollten, trotzdem an den Kosten beteiligen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 15:34
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Ein Eigentümer kann das nicht. Eine Versammlung kann das aber beschließen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 14:29
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Nochmals fiktiv: Wenn eine Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit die Anschaffung eines Kompostierers beschließen würde, könnten die anderen Eigentümer -die Minderheit- zur tatsächlich "praktischen Benutzung" des Kompostierers durch die Mehrheit "gezwungen" werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 14:31
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Ja!
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  #5 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 14:43
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Mal angenommen, ein Kompostierer sollte durch Beschluß einer einfachen Mehrheit direkt, d.h. mit nur 1,5 m Abstand von einem Balkon und einer Terrasse einer Erdgeschoßwohnung aufgestellt werden. Wäre ein solcher Beschluß über den Standort zulässig? Könnte sich der Erdgeschoßbewohner wegen einer höchstwahrscheinlichen starken Geruchsbelästigung und dem Anzug von Ratten dagegen wehren?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 15:09
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Zitat:
Zitat von dolfin Beitrag anzeigen
Könnte sich der Erdgeschoßbewohner wegen einer höchstwahrscheinlichen starken Geruchsbelästigung und dem Anzug von Ratten dagegen wehren?
Ja, wenn die Gefahr tatsächlich gegeben ist!
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  #7 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 15:48
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Bei korrekter Befüllung eiens Kompostierers besteht keine Gefahr einer Rattenplage. Die Geruchsbelästigung ist allerdings ein Thema.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 16:28
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Zitat:
Zitat von dolfin Beitrag anzeigen
Mal angenommen, ein Kompostierer sollte durch Beschluß einer einfachen Mehrheit direkt, d.h. mit nur 1,5 m Abstand von einem Balkon und einer Terrasse einer Erdgeschoßwohnung aufgestellt werden. Wäre ein solcher Beschluß über den Standort zulässig? Könnte sich der Erdgeschoßbewohner wegen einer höchstwahrscheinlichen starken Geruchsbelästigung und dem Anzug von Ratten dagegen wehren?
Bei diesem Abstand von Balkon und Terrasse ist der Komposter mit Sicherheit bei Widerstand des/der Betroffenen nicht zu realisieren. Nicht nur wegen Geruchsbelästigung und eventueller Anziehung von Ungeziefer aller Art (wer sorgt für die korrekte Befüllung!?), sondern alleine schon wegen der Nähe. Dies muss kein Eigentümer oder Mieter hinnehmen. § 1004 BGB.
__________________
Gruß

Klaus
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  #9 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 16:33
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

kommt auf die art des kompostierers an. ich habe einen kompostierer und keine geruchs beälstigung. er muss von unten gut zu belüften sein, so dass ein kamineffekt entstehen kann, dann trocknen die oberen schichten ganz schnell und es riecht kein bisschen. kann man mit der nase rein gehen.

ratten ziehen sich nur da zum kompost, wo man gekochtes darauf tut, das darf nicht auf einen kompost. auch keine tierischen abfälle. also kein fleisch oder so was.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 17:21
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AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
kommt auf die art des kompostierers an. ich habe einen kompostierer und keine geruchs beälstigung. er muss von unten gut zu belüften sein, so dass ein kamineffekt entstehen kann, dann trocknen die oberen schichten ganz schnell und es riecht kein bisschen. kann man mit der nase rein gehen.

ratten ziehen sich nur da zum kompost, wo man gekochtes darauf tut, das darf nicht auf einen kompost. auch keine tierischen abfälle. also kein fleisch oder so was.
Alles d'accord - wenn das jemand in seinem eigenen Garten selbst betreibt. Aber als Gemeinschaftsanlage für eine ganze Hausgemeinschaft funktioniert das nie und nimmer. Ich brauche bei mir zu Hause bloss ansehen, was alles in der Biotonne landet.

Und bitte beachten: 1,5m Abstand von Terrasse und Balkon in der Grünanlage. D.h. die betroffenen Eigentümer und Mieter haben den "Müllverkehr" direkt vor sich. Nicht umsetzbar!

Die WEG kann das ruhig mit Mehrheit beschliessen und den Komposter aufstellen. Diejenigen, die wegen der absehbaren Beeinträchtigung dagegen stimmen, sollten sich namentlich erfassen lassen, um eine Kostenbeteiligung ablehnen zu können. Wenn es nicht möglich ist, den Beschluss anzufechten (da formal korrekt zustande gekommen), wird der Komposter selbst m.E. keine drei Monate da stehen, bevor er wieder entfernt werden muss.
__________________
Gruß

Klaus
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