Dies ist eine Diskussion zu zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? ich stelle mir den folgenden fiktiven Fall vor: Ein Eigentümer A möchte in einer Eigentümerversammlung mit einer einfachen Mehrheit durchsetzen, daß -auf Kosten aller Eigentümer- ein Kompostierer angeschafft wird und dieser im Gemeinschaftsgarten (Bäume und Rasenfläche) aufgestellt wird. Fiktiv stelle ich mir auch vor, daß es Ältere und kranke Eigentümer B gäbe, die keine langen Wege laufen könnten. Mal angenommen, dieser Eigentümer A wollte die anderen Eigentümer B, die gegen einen Kompostierer sind, dazu zwingen, diesen Kompostierer im Garten auch tatsächlich zu benutzen und - der Fußweg vom bisherigen Mülltonnenstandort zum neuen Kompostiererplatz wäre zudem doppelt so weit wie bisher. Dürfte er A dies? Und müssten sich die Eigentümer B, die keinen Kompostierer wollten, trotzdem an den Kosten beteiligen? |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? Ein Eigentümer kann das nicht. Eine Versammlung kann das aber beschließen. |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? Nochmals fiktiv: Wenn eine Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit die Anschaffung eines Kompostierers beschließen würde, könnten die anderen Eigentümer -die Minderheit- zur tatsächlich "praktischen Benutzung" des Kompostierers durch die Mehrheit "gezwungen" werden? |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? Ja! |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? Mal angenommen, ein Kompostierer sollte durch Beschluß einer einfachen Mehrheit direkt, d.h. mit nur 1,5 m Abstand von einem Balkon und einer Terrasse einer Erdgeschoßwohnung aufgestellt werden. Wäre ein solcher Beschluß über den Standort zulässig? Könnte sich der Erdgeschoßbewohner wegen einer höchstwahrscheinlichen starken Geruchsbelästigung und dem Anzug von Ratten dagegen wehren? |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? Ja, wenn die Gefahr tatsächlich gegeben ist! |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? Bei korrekter Befüllung eiens Kompostierers besteht keine Gefahr einer Rattenplage. Die Geruchsbelästigung ist allerdings ein Thema.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? kommt auf die art des kompostierers an. ich habe einen kompostierer und keine geruchs beälstigung. er muss von unten gut zu belüften sein, so dass ein kamineffekt entstehen kann, dann trocknen die oberen schichten ganz schnell und es riecht kein bisschen. kann man mit der nase rein gehen. ratten ziehen sich nur da zum kompost, wo man gekochtes darauf tut, das darf nicht auf einen kompost. auch keine tierischen abfälle. also kein fleisch oder so was. |
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| AW: zwang zur nutzung eines kompostierers möglich? Zitat:
Und bitte beachten: 1,5m Abstand von Terrasse und Balkon in der Grünanlage. D.h. die betroffenen Eigentümer und Mieter haben den "Müllverkehr" direkt vor sich. Nicht umsetzbar! Die WEG kann das ruhig mit Mehrheit beschliessen und den Komposter aufstellen. Diejenigen, die wegen der absehbaren Beeinträchtigung dagegen stimmen, sollten sich namentlich erfassen lassen, um eine Kostenbeteiligung ablehnen zu können. Wenn es nicht möglich ist, den Beschluss anzufechten (da formal korrekt zustande gekommen), wird der Komposter selbst m.E. keine drei Monate da stehen, bevor er wieder entfernt werden muss.
__________________ Gruß Klaus |
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