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Zustimmungspflicht für bauliche Veränderungen §22 Abs 1 WEG

Dies ist eine Diskussion zu Zustimmungspflicht für bauliche Veränderungen §22 Abs 1 WEG innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.07.2010, 14:05
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Zustimmungspflicht für bauliche Veränderungen §22 Abs 1 WEG

Hallo,

in § 22 im WEG heißt es:
"Die Zustimmung (für bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum) ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden."

Kann die Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen, der eine andere, zusätzliche Regelung als das WEG vorsieht?

Zum Beispiel, dass grundsätzlich die Hausverwaltung zu informieren ist und ein entsprechender Antrag auf der Eigentümerversammlung zu stellen ist, bevor die bauliche Veränderung durchgeführt wird?

Vielen Dank für eure Beiträge zu dem Thema.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 11:17
V.I.P.
 
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AW: Zustimmungspflicht für bauliche Veränderungen §22 Abs 1 WEG

Ein derartiger Beschluss ist sinnvoll und entspricht den Gepflogenheiten. Es soll immer geprüft werden ob die Veränderung irgendjemanden beeinträchtigt!
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